Was halten Sie vom BaFin-Pranger?

Ein weiterer Emittent von Vermögensanlagen sah sich in der vergangenen Woche gezwungen, sich wegen Fehlentwicklungen selbst an den Pranger der Finanzaufsicht BaFin zu stellen. Auch Cash.Online hat die Nachricht aufgegriffen und darüber berichtet. War das richtig?

„Soll Cash.Online weiterhin über diese Veröffentlichungen am BaFin-Pranger berichten oder nicht?“

Am vergangenen Donnerstag machte die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Website eine unerfreuliche Nachricht der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG über die von ihr emittierten Nachrangdarlehen publik.

Demnach funktioniert das Geschäftsmodell nicht wie geplant. Dadurch verzögern sich Zins- und Rückzahlungen an die Anleger, oder sie sind sogar ausfallgefährdet, so die Kurzfassung. Nach Angaben auf der Website der UDI-Gruppe, die den Vertrieb der Nachrangdarlehen übernommen hatte, geht es um zehn Millionen Euro Kapital.

Die Veröffentlichung erfolgte keineswegs freiwillig. Vielmehr sind die Emittenten von Vermögensanlagen seit 2016 verpflichtet, auch nach Abschluss der Platzierung jede Tatsache unverzüglich zu veröffentlichen, die „geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“.

In spätestens drei Tagen am BaFin-Pranger 

Sie müssen dies auch der Finanzaufsicht BaFin mitteilen, welche die Information dann innerhalb von drei Tagen auf ihrer Website bekannt machen muss. So schreibt es Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vor.

Dieser sogenannte BaFin-Pranger, an dem auch verschiedene andere Veröffentlichungen zu Maßnahmen der Behörde oder zu Gesetzesverstößen erfolgen, ist höchst umstritten.

Sinnvoll sind dort Mitteilungen der Behörde ohne Zweifel, wenn es zum Beispiel um Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis, Emissionen ohne den vorgeschriebenen Prospekt oder dubiose Online-Handelsplattformen geht, die anonym und aus dem Ausland an das Geld deutscher Anleger zu kommen versuchen. In diesen Fällen ist eine öffentliche Warnung sicherlich angebracht und nützlich.

Seite 2: Pranger-Wirkung im Vordergrund

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Comments
Inline Feedbacks
View all comments