In der Diskussion über die Zukunft des freien Vertriebs unter BaFin-Aufsicht scheint ein weiterer Punkt in den Vordergrund zu treten: Die zu erwartenden Kosten. Teilweise kursieren dazu wahre Horror-Zahlen. Doch das muss nicht stimmen. Der Löwer-Kommentar
Nicht wenige befürchten durch die geplante Verlagerung der Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f (oder 34g) Gewerbeordnung von den Gewerbeämtern und IHKen auf die BaFin offenbar eine exorbitante Kostenbelastung für die Betroffenen.
So ist etwa hinter vorgehaltener Hand aus sonst durchaus gut informierter Quelle von möglicherweise 4.000 bis 6.000 Euro pro Jahr und Vermittler zu hören. Zudem würde durch die Aufsichtsverlagerung der Druck steigen, dass auch Versicherungsvermittler (Paragraf 34d GewO) unter BaFin-Aufsicht gestellt werden. Dann fiele diese Summe für Vermittler mit Mehrfach-Zulassung womöglich doppelt an. Das würden in der Tat wohl vor allem viele der sogenannten „Einzelkämpfer“ kaum stemmen können oder wollen.
Doch kann das stimmen? Schließlich spricht aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das Auslöser der Diskussion ist, deutlich die Absicht, das Berufsbild des selbständigen Finanzdienstleisters auch unter BaFin-Aufsicht zu erhalten und ihn zum Beispiel nicht mit zusätzlichen Verhaltens- und Organisationspflichten zu belasten.
Federstrich nicht passiert
Auch wäre es für den Gesetzgeber ein Leichtes, den gewerblichen Vermittlern mit einem Federstrich die Pflichten eines Finanzdienstleistungsinstituts nach dem Kreditwesengesetz (KWG) aufzuerlegen, was im Vorfeld teilweise befürchtet worden war. Das käme dann wirklich dem Ende des freien Vertriebs gleich, ist aber nicht passiert.
Insofern wäre es wenig schlüssig, wenn die Vermittler stattdessen mit Kosten belastet werden sollen, die nicht wenige von ihnen erdrücken. Das Eckpunktepapier gibt das auch nicht her.
Im Gegenteil: Durch den darin angekündigten Wegfall der jährlichen WP-Prüfung und eine nur unregelmäßige Prüfung der BaFin „nach anlass- und risikobezogenen Gesichtspunkten“ ergibt sich gerade für Einzelkämpfer zunächst eine Entlastung. Denn „die diesbezüglichen Kosten sollen die einer Prüfung durch Dritte im Regelfall nicht überschreiten“, heißt es im Eckpunktepapier. Kosten in Höhe der bisherigen WP-Prüfung fallen also künftig im Normalfall nur alle paar Jahre an.
Seite 2: Sorge wegen BaFin-Umlage