Bei einer privaten Rentenversicherung ist der Hinterbliebenenschutz frei wählbar. Für die Ansparzeit kann vereinbart werden, dass die Summe der Beiträge, eine feste Todesfallsumme oder bei Fondspolicen das vorhandene Guthaben an den Bezugsberechtigten im Todesfall ausbezahlt wird.
Während des Rentenbezugs stehen meist zwei Modelle zur Auswahl: Entweder wird das Restguthaben aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich bereits erhaltener Rentenzahlungen zurückerstattet oder die Rente wird noch bis zur vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt. Je nach Anbieter kann auch eine lebenslange Hinterbliebenenrente mitversichert sein.
Riester, Rürup, bAV: Sie folgen der gesetzlichen Rente
Während das Bezugsrecht im Todesfall bei einer Privatrente frei bestimmt und verändert werden kann, folgt die Hinterbliebenenabsicherung in der staatlich geförderten Riester-, Rürup- und Betriebsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit gilt der vereinbarte Hinterbliebenenschutz in der Regel für verheiratete Ehepaare, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für kindergeldberechtigte Kinder.
Ausnahmen und föderschädliche Verwendung
Bei der Riester-Rente sind Ausnahmen möglich, die allerdings zu einer förderschädlichen Verwendung und Rückzahlung der staatlichen Förderung führen können. Wer fürs Alter vorsorgt, sollte sich informieren, wie der Todesfallschutz geregelt ist und das Bezugsrecht auch während der Vertragsdauer im Auge behalten, empfiehlt die Universa.