Was passiert mit meiner Altersvorsorge im Todesfall?

Foto: Shutterstock
Oft verdrängt, aber dennoch notwendig. Planungen für den Todesfall.

Wer fürs Alter spart, will damit vor allem seinen eigenen Lebensstandard im Ruhestand aufstocken. Doch was passiert, wenn man plötzlich stirbt?

Bei einer privaten Rentenversicherung ist der Hinterbliebenenschutz frei wählbar. Für die Ansparzeit kann vereinbart werden, dass die Summe der Beiträge, eine feste Todesfallsumme oder bei Fondspolicen das vorhandene Guthaben an den Bezugsberechtigten im Todesfall ausbezahlt wird.

Während des Rentenbezugs stehen meist zwei Modelle zur Auswahl: Entweder wird das Restguthaben aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich bereits erhaltener Rentenzahlungen zurückerstattet oder die Rente wird noch bis zur vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt. Je nach Anbieter kann auch eine lebenslange Hinterbliebenenrente mitversichert sein.

Riester, Rürup, bAV: Sie folgen der gesetzlichen Rente

Während das Bezugsrecht im Todesfall bei einer Privatrente frei bestimmt und verändert werden kann, folgt die Hinterbliebenenabsicherung in der staatlich geförderten Riester-, Rürup- und Betriebsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit gilt der vereinbarte Hinterbliebenenschutz in der Regel für verheiratete Ehepaare, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für kindergeldberechtigte Kinder.

Ausnahmen und föderschädliche Verwendung

Bei der Riester-Rente sind Ausnahmen möglich, die allerdings zu einer förderschädlichen Verwendung und Rückzahlung der staatlichen Förderung führen können. Wer fürs Alter vorsorgt, sollte sich informieren, wie der Todesfallschutz geregelt ist und das Bezugsrecht auch während der Vertragsdauer im Auge behalten, empfiehlt die Universa.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments