Schäden sind der Versicherung so schnell wie möglich zu melden – noch bevor Handwerker beauftragt werden. In den meisten Fällen wollen die Gesellschaften jegliche Schäden vorher selbst begutachten.
Allerdings spricht nichts dagegen, wenn „Versicherte mit dem Handwerker ihres Vertrauens den Schaden in Fotos dokumentieren und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Dann weiß man, wohin die Reise geht“, so der auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwalt Jens Dötsch aus Andernach.
Vertragsfirma oder eigener Handwerker?
Alternativ kann auch ein Sachverständiger herangezogen werden. Dessen Honorar muss der Hausbesitzer zahlen, jedoch ist die Ausgabe für den Handwerker eventuell mit dem Auftrag verrechenbar.
Vor allem bei Wasser- und Brandschäden arbeiten Versicherungen mit Vertragsfirmen zusammen. Sie beheben die Probleme zumeist zu günstigeren Konditionen als andere. Es kann jedoch niemand verpflichtet werden, die Vertragsfirmen zu nehmen.
Wer eigene Handwerker nimmt, der muss allerdings auf den Kostenrahmen der Versicherung achten. Wird es teurer, besteht die Gefahr, dass Versicherte auf dem Restbetrag sitzenbleiben.
Seite drei: Fiktive Abrechnung