Eine Option, sich mit der Versicherung gütlich zu einigen, ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Der Geschädigte erhält zügig den veranschlagten Netto-Reparaturbetrag. Der Rest soll nach Vorlage der Rechnung fließen.
Der Eigenheimbesitzer kann mit der ausbezahlten Summe, eine Art Abschlagszahlung, den Schaden auch selbst beheben. Netto statt brutto kann günstiger sein, als lange um die Gesamtsumme zu prozessieren.
Selbstständiges Beweisverfahren
Kommen beide Seiten partout nicht zusammen, können Eigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten. Dazu bitten sie das Amtsgericht um die Bestellung eines Sachverständigen.
Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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