Das zeigen Beispielberechnungen von Check24 auf Basis der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlichten Regionalklassen. Die bilden die Schadensbilanz einer Region für die Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ab.
Versicherungsnehmerinnen und -nehmer in einem Zulassungsbezirk mit wenigen gemeldeten Kfz-Schäden (Friesland) zahlen für einen vollkaskoversicherten VW Golf VII 483,68 Euro. In einer Region mit einer schlechten Schadenbilanz (Berlin) wird ein Jahresbeitrag von 743,32 Euro fällig.
Selbe Straße, andere PLZ – Beitragsunterschied bis zu 208 Euro
Viele Versicherungsgesellschaften berechnen die Beiträge postleitzahlgenau. Führt eine Straße durch unterschiedliche Postleitgebiete, kann es so zu Preisunterschieden kommen. Bei identischen Merkmalen variiert der Kfz-Vollkaskoversicherungsbeitrag für einen VW Golf VII beispielsweise in der Bergedorfer Straße in Hamburg um bis zu 208 Euro.
Deutliche Unterschiede gibt es auch in der Landsberger Allee in Berlin (155 Euro), der Frankfurter Straße in Köln (99 Euro) und der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (91 Euro).
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Umstufung der Regionalklasse
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht die Regionalklassen einmal im Jahr. Kommt es dadurch zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.
Steigt der Versicherungsbeitrag beispielsweise durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen.