WEG-Verwalter: Übergangsfrist oft falsch verstanden

Foto: Going Public
Going-Public-Vorstand Ronald Perschke

Ab dem 1. Dezember 2022 können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verlangen, dass ihr Verwalter eine Zertifizierung über seine Berufsqualifikation vorweisen kann. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist werde aber oft falsch verstanden, so der Bildungsdienstleister Going Public.

Wohnimmobilienverwalter können unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis Juni 2024 nutzen. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie dann eine Zertifizierung vorlegen können. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist nach Angaben von Going Public für das Nutzen dieser Übergangsfrist jedoch nicht der Berufseintritt des Verwalters vor dem 1. Dezember 2020 maßgeblich. „Entscheidend für die Übergangsfrist ist hingegen der Zeitpunkt, ab dem die jeweilige WEG unter die Verwaltung genommen wurde. Das bedeutet, dass die Zertifizierungspflicht ab 1. Dezember 2022 für alle WEG-Mandate gilt, die nach dem 1. Dezember 2020 in den Bestand aufgenommen wurden“, teilt Going Public in einer Presseerklärung mit.

Wohnimmobilienverwalter können sich ab sofort bei Going Public auf diese neue IHK-Prüfung vorbereiten. Dafür stehen zwei Online-Lehrgangsangebote zur Auswahl. „Mit der IHK Frankfurt am Main haben wir einen starken Bildungspartner für unsere Online-Lehrgänge, die ab sofort starten. Wobei die IHK-Prüfung natürlich auch bei anderen Kammern möglich ist“, so Going-Public-Vorstand Ronald Perschke.

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