Die EU-Kommission will Deutschland wegen der Ausgestaltung der Riester-Rente vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
Das deutsche Altersversorgungsgesetz verstoße gleich mehrfach gegen Gemeinschaftsrecht, begründet die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung. Die aktuelle Rechtslage benachteilige Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland Sozialversicherungsabgaben bezahlten, aber in anderen EU-Ländern steuerpflichtig seien. Diese Ungleichbehandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden verstoße gegen den Grundsatz der Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Die Berechtigung zur staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente haben nur solche Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. So die geltende Rechtslage. Die Kommission kritisiert, dass deshalb beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, dort aber keine Steuern, sondern nur Sozialabgaben zahlen, keinen Anspruch auf Riesterförderung haben. Zudem müssten beispielsweise Gastarbeiter die Zulagen zurückzahlen, wenn sie als Rentner in ihre Heimat zurückkehren.
Nachdem die Kommission die Bundesregierung zweimal vergeblich aufgefordert hatte, diese Einschränkung zu korrigieren, greift sie nun zum letzten Mittel der Klage. Sollte sie vor der EuGH Recht bekommen, drohen Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe. Das Bundesfinanzministerium kritisierte die Bedenken Brüssels als unbegründet. Die Regeln zur steuerlichen Förderung der Riester-Rente entsprächen dem EU-Recht. Die Steuervorteile würden zudem erst bei Auszahlung zurückgefordert, was oft erst nach Jahrzehnten der Fall sei.