In der Blüte ihres Lebens, Ausbildung oder Studium gerade abgeschlossen und bereit durchzustarten: Das Leben der jungen Menschen ist geprägt von Träumen, Optimismus und unendlichen Möglichkeiten. Doch viele denken nicht an die Eventualitäten, die das Leben bereithalten kann. Statistisch betrachtet wird jede vierte berufstätige Person in Deutschland im Lauf des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig* und dabei drohen oftmals existenzielle finanzielle Risiken.
Allianz Leben bietet ein attraktives und breites Spektrum zur Absicherung der Arbeitskraft – passend für jeden Bedarf. Seit Jahresstart punktet Allianz Leben durch ein weiter gestärktes Produktportfolio und gezielte Neuerungen in der Beratung und im Verkauf.
Neu aufgestelltes BU-Portfolio – Kundenbedarf passgenau ansprechen
Allianz Leben hat zum Januar 2024 – insbesondere für die betriebliche Altersversorgung und die Basisrente – ein neues Angebot in der Berufsunfähigkeitsvorsorge eingeführt: die BU-Komfort. Das neue Angebot ist für Kundinnen und Kunden gedacht, die ihre Arbeitskraft gezielt ohne temporäre Leistungen wegen Krankschreibung und ohne temporäre Leistungen wegen Krebs absichern möchten. Wer jedoch die temporären Leistungen wegen Krankschreibung sowie Krebs einschließen möchte, kann den Tarif BU-Premium wählen. Der Beitragsunterschied zwischen Premium und Komfort liegt bei rund 7 %. Somit ist BU-Komfort insbesondere für preissensitive Kundinnen und Kunden interessant. Für beide Tarife gilt ein Prognosezeitraum von 6 Monaten. Und: Beide Angebote haben ein 5-Sterne-Rating von Morgen & Morgen erhalten.
Temporäre Leistungen wegen Krankschreibung – jetzt 36 Monate statt bisher 24 Monate
Im neuen Premium-Tarif werden temporäre Leistungen wegen Krankschreibung jetzt bis zu 36 statt bislang 24 Monate gezahlt. Auch muss bei Beantragung dieser Leistungen nicht mehr gleichzeitig ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) gestellt werden – Allianz Leben kontaktiert die Kundinnen und Kunden vor Ablauf der 36 Monate, um ggf. einen BU-Leistungsantrag zu stellen.
Anpassungen im Beratungs- und Tarifierungsprozess
Allianz Leben hat den Beratungs- und Tarifierungsprozess sowohl für die Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU) als auch die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) – die Grundfähigkeitsvorsorge der Allianz – neu aufgestellt. Mit dem optimierten QuickCheck für die Biometrie-Produkte erhalten Sie durch einen schnellen und unkomplizierten Check der Versicherbarkeit Unterstützung im Beratungsprozess. Zusätzlich ermittelt der QuickCheck auf Basis der gemachten Angaben (Tätigkeit, Raucherstatus und Risikoangaben) eine Produktindikation für die Arbeitskraftsicherung. Individuelle Anforderungen an die Vorsorge werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. In der neuen digitalen Antragsstrecke ist ein Wechsel zwischen BU und KSP mit konsequenter Datenübernahme selbstverständlich.
Fair, schnell und einfach bei der Risikoprüfung
Die langjährige Erfahrung und breite Expertise der Allianz Leben bringt Ihnen den Vorsprung bei Ihren Kundinnen und Kunden. Eine ausgewogene Annahmepolitik, eine faire Risikoprüfung sowie einfache Prozesse sorgen für die überdurchschnittliche Annahmequote von 86 % (Allianz Lebensversicherungs-AG 86 % versus Markt 80 %, Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 4.91.00, Abb. D V23034, Stand: 05/2023.)
Seit Januar 2024 gibt es weitere Verbesserungen bei der Gesundheitsprüfung, z. B. bietet Allianz Leben Vereinfachungen bei der Zielgruppe Kinder und allgemein eine Verbesserung der Zuschlagssystematik. Darüber hinaus besteht seit letztem Jahr ein neuer Ansatz in der Risikoprüfung bei psychischen Vorerkrankungen. Alle diese Maßnahmen und Verbesserungen haben zum Ziel, mehr Menschen eine Absicherung ihrer biometrischen Risiken anbieten zu können.
Die Ansprache und Beratung zur Arbeitskraftsicherung werden mit Allianz Leben passgenauer und vor allen Dingen einfacher. Nutzen Sie die Chancen und positionieren Sie sich frühzeitig in der Zielgruppe der jungen Erwachsenen in allen Fragen rund um die Vorsorge.
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* Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V., Ausgabe 55, September 2021