Lebenslanges Lernen gilt als die Kerndisziplin, um sich erfolgreich für die Zukunft aufzustellen. Nicht selten fallen dafür mitunter hohe Kosten an. Welche Hilfestellung die Bundes- und Landesregierungen durch Förderungen leisten.
Staatliche Förderung hilft dabei, ob anfallender Kosten für Weiterbildungen nicht den Kopf zu verlieren.
Arbeitnehmer müssen ihr Wissen aktuell halten, wollen sie in Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt Schritt halten.
Laut der internationalen Studie „Ressource Weiterbildung – The Skills Revolution“ gibt es etwa 65 Prozent der Jobs noch gar nicht, die Vertreter der Generation Z (geboren zwischen 1995 und 2010) ausführen werden.
Doch das Konzept des lebenslangen Lernens betrifft auch jene, die bereits in Lohn und Brot stehen.
Nur wer gewillt ist, sich mit neuen Aufgaben und Tools auseinanderzusetzen, wer immer wieder dazulernt und neue Kompetenzen erwirbt, wird in der digitalen Welt eine langfristige Perspektive haben.
„Wir benötigen in Deutschland eine Weiterbildungskultur, die Lust darauf macht, ein Leben lang zu lernen. Ebenso müssen sich Aus- und Weiterbildung so schnell weiterentwickeln wie die moderne Arbeitswelt“, wird Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Mitgliedermagazin des Bundesverbandes der Freien Berufe (Ausgabe 3/2018) zitiert.
Förderung von bis zu 100 Prozent
Das Qualifizierungschancengesetz zeigt mit seinen neuen Möglichkeiten, dass die Bundesregierung das Thema Weiterbildung ernst nimmt.
Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Gefördert werden insbesondere Lehrgänge, die Teilnehmer für den digitalen Wandel rüsten. Ein Zuschuss ist unabhängig von Alter, Qualifikation und Größe des Betriebs möglich.
Die Höhe einer Förderung variiert je nach Anzahl der Mitarbeiter. Sie liegt bei 100 Prozent für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und für Betriebe zwischen zehn und 249 Arbeitnehmern, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt oder der Lernwillige das Alter von 45 erreicht hat.
Bildungsscheck und Bildungsprämie
In einigen Bundesländern gibt es weiterhin den Bildungsscheck, den der Europäische Sozialfonds an Mitarbeiter kleiner oder mittelständischer Betriebe vergibt, die sich beruflich weiterbilden wollen. Dieses Fördermittel richtet sich an Beschäftigte, aber auch Berufsrückkehrer nach Elternzeit oder Krankheit.