Weiterbildung für Finanzdienstleister: Lernen, lernen, lernen

Auch der Verband Votum sieht die Sache positiv: „Wir sehen die Weiterbildungsverpflichtung für 34f-Vermittler als folgerichtigen Schritt“, sagt Vorstand Martin Klein auf Cash.-Anfrage. „Es ist letztendlich überraschend, dass diese erst über sechs Jahre nach der Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler angedacht wird. Von einer Vielzahl unserer Mitgliedsunternehmen wird die Versicherungs- und Finanzanlagevermittlung ganzheitlich vorgenommen, so dass hier ohnehin die Weiterbildungsmaßnahmen ineinandergreifen“, so Klein weiter. Viele Finanzdienstleister verfügen sowohl über eine 34f- als auch eine 34d-Zulassung für die Versicherungsvermittlung.

Martin Klein, Votum: „Pflicht zur Weiterbildung für 34f-Vermittler ist ein folgerichtiger Schritt.“ / Foto: Votum

Klein verweist indes darauf, dass die 34f-Vermittler von der EU-Kleinanlegerstrategie nicht direkt betroffen sind und es insofern noch einer entssprechenden Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung bedürfte. Das hat schon bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage für 34f-Vermittler zu einem halben Jahr Verzögerung geführt. „Da wir erst im Frühjahr 2025 mit der endgültigen Retail Investment Strategy rechnen und sodann noch die Umsetzungsfristen gelten, ist nicht vor 2026 mit einer Weiterbildungsverpflichtung zu rechnen. Der Umfang wird sich unserer Erwartung nach an der Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler ausrichten, die aktuell 15 Stunden im Jahr beträgt“, prognostiziert Klein. 

Aus der Not eine Tugend gemacht

Die Gelassenheit der Verbände dürfte auch daraus resultieren, dass es im Versicherungsvertrieb gelungen ist, aus der Not eine Tugend zu machen und die BaFin und die DIHK einen durchaus praktikablen Rahmen gesetzt haben. So haben die beiden Behörden ein gemeinsames Papier mit Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht veröffentlicht, das zuletzt im August 2023 aktualisiert wurde. 

Darin heißt es zur Frage, welche Inhalte die Weiterbildungsmaßnahmen haben müssen, unter anderem: „Produktinformationsveranstaltungen werden anerkannt, sofern die Veranstaltungen das jeweilige Produkt (zum Beispiel Art, Inhalt, Umfang und Bedingungen von Versicherungsprodukten) zum Gegenstand haben und es sich nicht um reine Verkaufs-, Marketing- oder Werbeveranstaltungen handelt.“ 

Großteil läuft über Initiative „Gut beraten“

Das gibt den Gesellschaften die Möglichkeit, für ihre Produktvorstellungen IDD-Zeiten auszuloben und damit die Teilnehmerzahl zu erhöhen. Zwar darf es sich nicht um „reine“ Werbeveranstaltungen handeln, aber ein wenig Selbstdarstellung ist neben der Fachinformation durchaus erlaubt. Die Teilnehmenden wiederum profitieren davon, dass sie nicht nur mit Werbe-Gesäusel übergossen werden. Zudem sind Produkt-Weiterbildungen regelmäßig kostenlos für sie, Mehrkosten fallen durch die Weiterbildungspflicht also nicht unbedingt an.

Ein – oder wahrscheinlich der – Großteil der Weiterbildungsangebote läuft über die Initiative „Gut Beraten“, die vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) und sieben weiteren Verbänden getragen wird, darunter der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Votum. Dort sind nach der aktuellen Statistik mehr als 370 zertifizierte Bildungsdienstleister organisiert, neben Versicherungsgesellschaften auch Vertriebe und externe Bildungsanbieter. Über 200.000 vertrieblich Tätige sind angeschlossen, also der weitaus größte Teil. Davon dokumentieren laut BWV rund 110.000 ihre Weiterbildungen über ein Gut-Beraten-Bildungskonto und die anderen dezentral in anderen Systemen der Partnerunternehmen. Die Branche hat sich also gut mit der IDD arrangiert.

„Mittlerrolle zwischen allen Beteiligten“

Inwiefern und wie kontrolliert das BWV, dass die Weiterbildungen, sofern Weiterbildungszeiten ausgelobt werden, inhaltlich den Vorgaben der BaFin/DIHK entsprechen, insbesondere bei produktbezogenen Seminaren der Produktanbieter selbst? Auf diese Frage antwortet das BWV recht ausschweifend: „Vertrieblich Tätige müssen sich intensiv und regelmäßig mit Produkten auseinandersetzen, um die beste Lösung für ihre Kunden und Kundinnen auswählen zu können. Eine wichtige Quelle dafür sind die Informationen und Schulungen der Produktgeber, die auch den jeweiligen Kundennutzen herausstellen. Dementsprechend sind solche Maßnahmen explizit in den FAQs der Aufsichten (Nr. 5) als anrechenbare Weiterbildung definiert. Diese Anforderungen der Aufsichten finden sich in unseren Qualitätsstandards wieder, denen sich die bei ‚gut beraten‘ zertifizierten Bildungsdienstleister freiwillig verschrieben haben. Wir lassen unsere zertifizierten Partner aber damit nicht allein, sondern sehen uns im Dialog beispielhaft Maßnahmen sehr genau an, prüfen mit Blick auf die Anrechnungsregeln, führen regelmäßige Audits durch, unterstützen bei spezifischen Fragestellungen und nehmen eine Mittlerrolle zwischen allen Beteiligten ein. Wir unterstützen unsere zertifizierten Partner bestmöglich bei der IDD-Umsetzung und setzen uns im Interesse der Versicherungskunden in der Zusammenarbeit mit den Aufsichten für eine praxisnahe Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht ein.“

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