Derzeit würden auch Unternehmen Inhouse-Lehrgänge mit DMA-Zertifikat für ihre Vertriebsmitarbeitern/-partner buchen. „Hier schulen wir derzeit drei Unternehmen mit über 100 Teilnehmenden“, betont Schröpfer, räumt aber auch ein: „Dann gibt es noch diejenigen, die sich dafür nur so weit interessieren, inwieweit sie die Regulatorik verpflichtet. Sie sind schwer für das Thema zu begeistern und holen sich das notwendige Basiswissen in unseren Lernprogrammen und kurzen Online-Seminaren.“ Stattdessen gewinnt ein Thema an Bedeutung, das Wirtschaft und Gesellschaft derzeit generell beschäftigt: Künstliche Intelligenz (KI). Hier stellt sich zum einen die Frage, inwieweit KI bereits in der Weiterbildung zum Einsatz kommt und zum anderen, inwieweit Schulungen zum Umgang mit KI angeboten werden.
„Einsatzbereiche für KI vielfältig“
Noch zurückhaltend ist man bei Swiss Life. „Wir setzen künstliche Intelligenz in begrenztem Umfang in der Weiterbildung ein, zum Beispiel durch den Einsatz von durch künstliche Intelligenz generierten Stimmen für Videos“, sagt Matthias Wald. „Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt und wir setzen auf die persönliche Beratung. Unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern bieten wir keine Schulungen zu künstlicher Intelligenz oder deren Einsatz in der Beratung und Vermittlung an.“
Offener für das Thema KI ist die DVAG. „Für die Aus- und Weiterbildung sind die Einsatzbereiche vielfältig. Sie reichen von der effizienten Ermöglichung bilingualen Lernens über die gezielte Optimierung des internen Wissensmanagements bis hin zur kreativen Erstellung von Lerninhalten oder interaktiven Trainingsavataren“, so Vorstand Knapp und weiter: „Selbstverständlich unterstützen wir unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater bei allen KI-Anwendungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Administrative Prozesse können durch KI deutlich effizienter werden. Allerdings sind wir andererseits auch fest davon überzeugt, dass weiterhin ein starker Bedarf und eine hohe Nachfrage nach persönlicher Begleitung in finanziellen Angelegenheiten von Mensch zu Mensch besteht, insbesondere bei sogenannten Meilensteinentscheidungen wie Eigentumserwerb, Familiengründung oder Rentenplanung. Hier wird die KI an Grenzen stoßen, weshalb wir auf die Kombination von Mensch und Technologie setzen.“
Bereits zum Einsatz kommt KI bei DMA-Schulungen. „Wir nutzen KI bei der Erstellung von Übungsfragen, zum Beispiel bei den Sachkundelehrgängen zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen. Zudem setzen wir KI bei der Abnahme von Online-Prüfungen zur automatischen Beaufsichtigung ein“, antwortet Schröpfer. Zum Umgang mit KI biete DMA ein 60-minütiges Einstiegs- und Grundlagenseminar und für die Interessierteren ein mehrwöchiges Praxistraining an. „Über 55 Makler haben wir in diesem Jahr bereits zu KI geschult“, berichtet er.
„Buch-Bot“ bei Going Public
Auch Going Public nutzt KI bei der Beantwortung von Fachfragen zur Vorbereitung auf die 34d-Sachkundeprüfung. „Hier ist unser ‚Buch-Bot‘ aus der Beta-Phase raus“, erklärt Kuckertz. „Die Beantwortung kann auch in einfacher Sprache oder in anderen Formen erfolgen. Auch Nachfragen sind natürlich möglich. Und die Mehrsprachigkeit“, so Kuckertz.
Der Bot greife ausschließlich auf das Buch, die Skripte und sonstigen Schulungsunterlagen von Going Public zu. „So können wir die Qualität der Antworten sicherstellen. Zusätzlich trainieren wir ihn regelmäßig weiter. Geplant ist, diese Buch-Bots in alle Angebote einzubauen“, kündigt Kuckertz an. „Zusätzlich arbeiten wir bereits an weiteren Einsatzfeldern von KI – auch mit anderen Unternehmen. KI ist für uns ein zentrales Thema in der Entwicklung und Durchführung zukünftiger Qualifikationsangebote“, so der Going Public Vorstand.
Im Makler-Entwicklungsprogramm „Building Business“ von Going Public sei KI ein wichtiger Baustein. „Auch unsere Dozenten bilden wir zu KI-Themen weiter. Und wir halten Vorträge bei der DKM365, bei den Die34er und natürlich auch bei der Cash. Digital Week“, so Kuckertz, also bei der Woche mit Webinaren zu diversen Themen rund um Finanzen und Digitalisierung, die Cash. zuletzt im Juni veranstaltet hat. „Wenn KI dazu beitragen kann, die Servicequalität für die Kunden zu verbessern, dann gibt es dafür auch IDD-Weiterbildungszeiten“, betont Kuckertz.
Sachkundepflicht für Kreditvermittler wahrscheinlich
Solche Zeiten müssen sehr wahrscheinlich auch 34f-Vermittler bald sammeln und nachweisen – und vielleicht nicht nur sie. „Ratenkreditvermittler oder Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherdarlehen, werden sich ab 2026 in ein Register eintragen lassen müssen und für sie wird eine Sachkundepflicht gelten“, berichtet Frank Rottenbacher in seiner Funktion als AfW-Vorstand. „Eine Alte-Hasen-Regelung wird es aus meiner Sicht nicht geben, weil diese in der EU-Richtlinie nicht erwähnt wird. Ob es auch für diese Vermittlerinnen und Vermittler eine Weiterbildungspflicht oder eine Übergangsfrist geben wird, ist zur Zeit noch offen. Wir stehen hier aber im engen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium. In Deutschland werden die Regelungen zum 20. November 2026 in Kraft treten. Es besteht also noch Vorbereitungszeit“, so Rottenbacher.
Es könnte also in weiteren Finanzdienstleistungs-Segmenten bald heißen: Regelmäßig lernen, lernen, lernen. Ein Punkt allerdings wird wahrscheinlich nirgends auf dem Ausbildungsplan stehen: Die Straßenverkehrsordnung. Und doch sind hier durchaus Berührungspunkte möglich. So zählt zu den jüngsten Änderungen im Verkehrsrecht, dass Neuwagen ab Juli 2024 mit einer Blackbox ausgestattet sein müssen, die verschiedene Fahrzeugdaten – unter anderem die Geschwindigkeit – jeweils für fünf Sekunden aufzeichnet und im Fall eines Unfalls speichert. Das soll dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
In erster Linie stehen diese Daten Unfallforschern und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch für den Versicherungsschutz beziehungsweise die Frage der Mitschuld relevant werden können. Auch wenn es dafür sicherlich keine IDD-Zeiten gibt, werden es die Kunden vielleicht zu schätzen wissen, wenn sich der Versicherungsvermittler auch damit auskennt.
Dieser Artikel ist zuerst in Cash.-Ausgabe 7/2024 erschienen.