Unter der Überschrift „Identitätsdiebstahl: CM Kapital GmbH – BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot“ rät die Behörde eindringlich davon ab, auf ein Jobangebot als „Assistent/in im Kryptowährungshandel“ einzugehen, welches angeblich von der CM Kapital GmbH stammt.
Die CM Kapital GmbH sei nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails, so die BaFin. Vielmehr werde der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen und gegebenenfalls der Verdeckung von Straftaten dienen.
Denn die angebotene Tätigkeit bestehe darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten beziehungsweise die eingegangenen Gelder in Kryptowerte umzuwandeln. „Die auf das Konto des ‚Assistenten/in im Kryptowährungshandel‘ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind“, so die BaFin. Darüber hinaus sei der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Bereits mehrfach vor derartigen Tätigkeiten gewarnt
Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde und gefälschten Schreiben, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Die oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und in diesem Zusammenhang versendete „Bestätigungen“ seien gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. „Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen“, stellt die Behörde klar. Gleiches gelte für die Anmeldung des privaten Kontos beim Finanzamt. „Auch das ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird nicht vorgenommen“, so die BaFin.
Der Vorgang wirft erneut auch ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten von „Kryptowährungen“. Durch die kryptografische Verschlüsselung lassen sich die Transaktionen nicht nachverfolgen beziehungsweise keinem identifizierbaren Inhaber zuordnen. Wenn es Tätern gelingt, erbeutetes Geld auf diese Weise zu anonymisieren, ist es kaum wiederzubeschaffen.
Entsprechend attraktiv können Kryptowerte für allerlei windige oder kriminelle Geschäfte sein. So sieht sich die Branche regelmäßig dem Vorwurf ausgesetzt, dass die Technik auch für Transaktionen in Zusammenhang etwa mit Erpressung, Drogen- und Waffenhandel, illegalen Einkäufen im „Darknet“ sowie zur Geldwäsche verwendet werden kann.
90 Prozent der Transaktionen von Accounts an sich selbst
So ergab eine im April 2022 veröffentlichte Studie zur größten „Kryptowährung“ Bitcoin unter Leitung von zwei Wissenschaftlern der London School of Economics und des MIT (USA), dass 90 Prozent des Transaktionsvolumens, das auf der Bitcoin-Blockchain gespeichert ist, auf Übertragungen von einzelnen Accounts über Umwege letztlich an sich selbst entfallen. Der allergrößte Teil des erfassten Volumens dient also vermutlich lediglich der Verschleierung von Zahlungsströmen.
Von den verbleibenden „echten“ Transaktionen mit einem wirtschaftlichen Sinn entfiel der Studie zufolge seit 2015 bis Mai 2021 ein Anteil von insgesamt „unter drei Prozent“ des Volumens auf illegale Geschäfte, Betrug und Glücksspiel. Das klingt wenig, zumal der Anteil zuletzt auf unter 0,4 Prozent gesunken ist.
Überwiegend Handels- und Spekulationszwecke
Allerdings: Die „überwiegende Mehrheit“ des „realen“ Transaktionsvolumens (also ohne die An-sich-selbst-Übertragungen) entfällt der Studie zufolge auf Handels- und Spekulationszwecke. Rund 80 Prozent davon lassen sich demnach Transaktionen mit Börsen oder Handelsplätzen oder der Börsen untereinander zuordnen. Drei Prozentpunkte des verbleibenden Volumens von 20 Prozent entspricht dann immerhin einem Anteil von etwa 15 Prozent des realen Bezahl-Volumens, der seit 2015 insgesamt auf illegale Geschäfte, Betrug und Glücksspiel entfällt.
Hinzu kommt: Berücksichtigt wurden dabei in der Studie naturgemäß nur entsprechend identifizierbare Accounts. Immerhin haben die Forscher 35 Betrüger, 227 Ransomware-Angreifer (Erpressungs-Software), 151 Darknet-Marktplätze und illegale Dienste ausgemacht. Trotzdem handelt es sich womöglich nur um die Spitze des Eisbergs.
So dürfte es auch noch so akribischen Forschern kaum möglich sein, zum Beispiel Transaktionen dem illegalen Bereich zuzuordnen, die von privaten Konten derjenigen stammen, die auf „Jobangebote“ wie das der vermeintlichen CM Kapital GmbH eingegangen sind.