Die Gläubigerausschüsse haben der nunmehr bereits dritten Abschlagsverteilung zugestimmt, sodass die Zahlungen nach Niederlegung der Verteilungsverzeichnisse beim zuständigen Insolvenzgericht München und Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen erfolgen können, teilt die Kanzlei des Insolvenzverwalters Dr. jur. Michael Jaffé mit. Damit erhöhe sich die Gesamtsumme der auf die über 86.000 festgestellten Einzelforderungen bislang gezahlten Verteilungen auf über eine halbe Milliarde Euro, genauer rund 544 Millionen Euro.
„Wir kommen bei der Realisierung des Werts der noch vorhandenen Containerflotte, die immer noch mit über 500.000 TEU etwa ein Prozent des weltweiten Gesamtbestandes ausmacht, gut voran. Wir streben weiterhin an, aus der Containerverwertung für alle vier P&R-Containergesellschaften am Ende insgesamt Erlöse von deutlich über einer Milliarde Euro zu erzielen“, so Insolvenzverwalter Jaffé. Aktuell hat die nicht insolvente Schweizer P&R bereits über 800 Millionen Euro erwirtschaftet.
Die hohen Auszahlungen waren angesichts der „verworrenen Ausgangslage“ und der bei Insolvenzantragstellung festgestellten Defizite nicht absehbar gewesen. Hinzu kamen vielfach ungeklärte Rechtsfragen. Vor der Insolvenz hatten die deutschen P&R-Gesellschaften in großem Umfang Seefrachtcontainer an Anleger verkauft. Demnach hätte es rund 1,6 Millionen Container im Bestand geben müssen, tatsächlich vorhanden waren bei Insolvenzantragstellung jedoch nur rund 618.000 Stück.
2023 werden rund 145 Millionen Euro vereinnahmt
Nur mit den bei Anlegern eingeworbenen Einnahmen aus den vermeintlichen Containerverkäufen im Milliardenbereich war es P&R in den Vorjahren möglich, überhaupt Mieten an die übrigen Anleger zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, obgleich diese Erlöse nie am Containermarkt erwirtschaftet worden waren, weil es die verkauften Container tatsächlich nicht gab, so die Kanzlei.
Die Erlöse aus der Containerverwertung basieren vor allem auf Einnahmen aus der fortgesetzten Vermietung der Container am Weltmarkt. Zudem werden Container nach Maßgabe der abgeschlossenen Vereinbarungen und nach Ablauf ihrer Lebensdauer verkauft, wobei der Abverkaufsanteil mit fortschreitendem Alter der Containerflotte insbesondere in den kommenden Jahren deutlich steigen werde.
In den letzten Jahren verzeichnete der Containermarkt in Bezug auf die Auslastung und den Wechselkurs eine vorwiegend positive Entwicklung. Allein im Jahr 2023 werden so rund 145 Millionen Euro vereinnahmt werden, kündigt die Kanzlei an. Der Containermarkt bleibe jedoch grundsätzlich volatil, sodass zukünftige Erlöse nur schwer prognostizierbar seien.
BGH-Entscheidung ein Meilenstein
Ein wesentlicher Meilenstein in den Insolvenzverfahren sei mit der Anfang März 2023 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema „Insolvenzanfechtung“ erreicht worden. So hat der BGH damit die bis dahin offene Frage geklärt, ob insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche gegen die Anleger in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragstellung an diese geleisteten Zahlungen bestehen könnten, und dies letztlich verneint. Der Insolvenzverwalter kann also entsprechende Zahlungen nicht bei den (teilweise Alt-)Anlegern einfordern.
„Wir haben uns zur grundlegenden Klärung dieser Rechtsfrage bewusst auf insgesamt sechs Präzedenzfälle konzentriert und konnten so masseschonend eine Entscheidung herbeiführen, ohne anderenfalls mehr als 100.000 Klageverfahren führen zu müssen,“ betont Michael Jaffé. Die abschließende BGH-Entscheidung habe Klarheit in Bezug auf die weitere Vorgehensweise geschaffen und so erheblich zur Beschleunigung auch der dritten Abschlagsverteilung sowie zu hohen auszahlbaren Quoten beigetragen.
Da damit feststand, dass die Zahlungen an die Anleger nicht anfechtbar sind, konnten auch die höchst vorsorglich für den Anfechtungsfall gebildeten Rückstellungen aufgelöst werden. Diese waren notwendig gewesen, da sich nicht ausschließen ließ, dass eine erfolgreiche Anfechtung Auswirkungen auf die Verteilung der eingezogenen Gelder gehabt hätte.
Quoten für Gläubiger steigen auf 17,5 Prozent
Die Auflösung dieser Rückstellungen ermöglicht nun die Auszahlung einer Quote von 12 Prozent für die Gläubiger der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.300 Einzelforderungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.400 Einzelforderungen. Bei diesen Gesellschaften waren die notwendigen Rückstellungen in Bezug auf die Frage der Anfechtbarkeit der vorinsolvenzlich ausgezahlten Gelder bisher relativ höher ausgefallen. Nach den ersten beiden Abschlagsverteilungen hatte die Quote für die Gläubiger der CL und der TC daher nur insgesamt jeweils 5,5 Prozent erreichen können.
Mit der dritten Abschlagsverteilung werden dann auch die Quoten für die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit rund 40.000 festgestellten Einzelforderungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.500 festgestellten Forderungen auf jeweils 17,5 Prozent steigen. Diese Gläubiger erhalten jetzt jeweils weitere fünf Prozent der in diesen Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen. Bei der GC und LF konnten bislang bereits Quoten von 12,5 Prozent gezahlt werden.
„Wir kommen damit, wie wir dies auch in Aussicht gestellt hatten, mit der dritten Abschlagsverteilung in allen vier Verfahren auf die gleiche Quote, nämlich jetzt 17,5 Prozent. Dies entspricht weit mehr als es die ersten Kaufangebote für die Containerflotte bzw. die Forderungen der Gläubiger erwarten ließen. Und da die Containerflotte weiter verwertet wird, werden die Quoten erfreulicherweise weiter ansteigen“, so Jaffé.
Ende der Insolvenzverfahren noch nicht in Sicht
Einen erheblichen Aufwand bei der Vorbereitung der dritten Abschlagsverteilung verursachten den Angaben zufolge auch die mittlerweile Zehntausende von Datenänderungen auf Gläubiger-Seite, vielfach aufgrund von Erbfällen. Im Rahmen des Tagesgeschäfts der Insolvenzverwaltung kommen dabei laufend neue Fälle hinzu, die einer genaueren Prüfung zu unterziehen sind.
„Da die Containerflotte weiter massemehrend verwertet werden kann und muss, lässt sich noch keine Prognose zum Ende der Insolvenzverfahren abgeben. Unser Grundsatz ist weiterhin, möglichst viele Erlöse für die Gläubiger zu sichern und diese so schnell wie möglich auszuzahlen. Vier Jahre nach der Insolvenzeröffnung haben wir bereits alle wesentlichen rechtlichen Baustellen im Interesse der Gläubiger abgearbeitet“, so Jaffé.