Der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzende Braun hatte den Angaben zufolge aufgrund kritischer Medienberichterstattung zur Wirecard-Insolvenz und seiner Rolle dabei eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine Presseagentur beauftragt. Die dafür anfallenden Kosten wolle er von der beklagten Versicherung ersetzt haben.
Das Landgericht Frankfurt hatte Braun im Streit mit der Versicherung über die Übernahme von Verteidigungs- und Anwaltskosten zwar Recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt. Das OLG stellte nun fest: Gemäß den Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person „durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“ drohe. Dies sei hier der Fall.
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts nicht anfechtbar. Im Hauptsacheverfahren in dieser Sache soll am 1. Dezember vor dem OLG verhandelt werden. (Az.: 7 U 150/21)
Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Der Zahlungsdienstleister flog aus dem Aktienindex Dax. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. (dpa-AFX)