Weiteres Gerichtsurteil entlastet P&R-Vermittler

Ein Vermittler von Container-Investments der insolventen P&R-Gruppe hat weder seine Plausibilitätsprüfungspflicht verletzt, noch waren die 2014 verwendeten Unterlagen unzulänglich. Darauf lässt ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau schließen, das nun schriftlich vorliegt.

Rund 54.000 Anleger bangen um das Geld, das sie in P&R-Container investiert haben (Symbolbild).

Die Klägerin – eine Neukundin – hatte im April 2014 acht Container der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zum Gesamtpreis von 20.800 Euro gekauft, berichtet Rechtsanwalt Jan C. Knappe von der Kanzlei Dr. Roller & Partner aus München, der den Finanzdienstleister in dem Verfahren vertreten hat.

Die Anlegerin hatte den selbständigen Finanzanlagenvermittler auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von gut 14.000 Euro verklagt. Sie behauptete, weder anlegergerecht noch anlagegerecht beraten worden zu sein, so Knappe.

Bloße Anlagevermittlung

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Klage Anfang Januar abgewiesen (Aktenzeichen 4 O 297/18), Cash.Online hat über die Entscheidung als solche bereits berichtet. Nun liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor.

„Im Kern gelangt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass es sich vorliegend nicht um Anlageberatung, sondern um bloße Anlagevermittlung gehandelt hat“, sagt Knappe. „Leider sind die Entscheidungsgründe etwas kryptisch gehalten“, bedauert er.

Seite 2: Keine Pflichtverletzung des Vermittlers

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