In dem Fall hatte sich das Urteil jedoch nicht zu dem Informationswert der in diesem Fall im Jahr 2015 verwendeten Broschüren geäußert.
Dies war nicht erforderlich, weil es sich nach Ansicht des Gerichts auf Basis des speziellen Sachverhalts in dem Fall weder um Anlagevermittlung noch um -beratung gehandelt hatte, sondern um eine reine Bestellung der Klägerin bei dem beklagten Finanzdienstleister.
Sie hatte von sich aus bei ihm angerufen und nach der Überzeugung des Gerichts schon vorher den Entschluss gefasst, die Container zu kaufen.
Rund 54.000 Anleger betroffen
Die P&R-Gruppe war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr 2018 aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro.
Nach den Insolvenzen stellte sich heraus, dass fast zwei Drittel der 1,6 Millionen Container, die an die Anleger verkauft worden waren, überhaupt nicht vorhanden waren. Der Fehlbestand summiert sich nach den Veröffentlichungen der Insolvenzverwalter auf rund eine Million Phantom-Container, die entweder nie angeschafft oder bereits verkauft wurden. (sl)
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