„In diesem Zusammenhang raten wir nochmals eindringlich davon ab, sich gegenüber Investoren zu dieser Frage zu äußern“, warnt Roller & Partner.
Denn damit würden sich Vermittler gleich doppelt in Gefahr begeben: Die Erteilung eines Ratschlags in diesem Zusammenhang könne eine Rechtsdienstleistung darstellen, die ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erbracht werden darf. Im schlimmsten Fall drohe ein Bußgeld.
Keine Vermögensschadenhaftplichtversicherung
„Darüber hinaus birgt ein solcher Ratschlag (auch wenn er nur als Gefälligkeit beziehungsweise aus Loyalität gegenüber Kunden erbracht wird) das Risiko, für eine falsche Auskunft in die Haftung genommen zu werden“, warnt Roller & Partner. „Eine für die Vermittlung gegebenenfalls bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt in einem solchen Fall nicht ein“, so die Kanzlei weiter.
Die P&R-Gruppe war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr 2018 aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz angemeldet.
Anschließend stellten die Insolvenzverwalter unter anderem fest, dass rund eine Million der rund 1,6 Millionen Container, die eigentlich vorhanden sein müssten, fehlen. Betroffen sind insgesamt rund 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro. (sl)
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