Betriebshaftpflicht
Laut dem aktuellen Marktreport von Aon haben Privatpersonen und Unternehmen im vergangenen Jahr 8,1 Milliarden Euro für Haftpflichtversicherungen ausgegeben. Ein Plus von drei Prozent. Angesichts der Herausforderungen bei der Digitalisierung von Produktionsprozessen und Lieferketten steigt, so die Einschätzung von Aon, der Bedarf an Haftpflichtversicherungen.
Jede Branche hat aber andere Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung: Das produzierende Gewerbe hat andere Bedürfnisse als Handel, Handwerk oder das Bau-Nebengewerbe. Ein Medienunternehmen setzt selbstverständlich andere Akzente als ein Kfz-Handels- und Handwerksbetrieb, das Gastgewerbe oder der landwirtschaftliche Betrieb.
Die Betriebshaftpflicht ist das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung. Solch eine Versicherung ist ein Muss für Geschäftsführer, Unternehmensinhaber und ihren Betrieb – alles andere wäre schlichtweg fahrlässig und existenzgefährdend.
Die aus dem entsprechenden Schaden resultierenden Schadensersatzforderungen werden von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Bei der Versicherungssumme haben Kunden etwa bei der Zurich die Wahl zwischen drei Millionen, fünf Millionen und zehn Millionen Euro.
Eine weitere Form der Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung. Verursachen ein Freiberufler oder Gewerbetreibender bei der Ausübung Ihres Berufs einen Schaden, sind sie, wie im Privatrecht, zur Leistung eines Schadensersatzs verpflichtet. Die klassische Privathaftpflicht schließt solche Schäden jedoch aus dem Versicherungsschutz aus. Deswegen ist für diese Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig, um finanzielle Schäden zu decken. Wer auf den Schutz verzichtet, haftet mit seinem privaten Vermögen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet für Freiberufler und Unternehmen eine Absicherung, um sich vor finanziellen Risiken durch berufliche Fehler, Versäumnisse, Irrtümer, Fehleinschätzungen und ähnliche Ursachen zu schützen. In Berufshaftpflichtversicherungen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht als essenzieller Bestandteil in der Regel enthalten. Für einige Berufe ist es gesetzliche Pflicht, sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen das Risiko abzusichern, versehentlich das Vermögen anderer zu schädigen. Generell unterscheidet man bei Vermögensschäden zwischen einem echten oder unechten Vermögensschaden.
Geschäftsinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Grob gesehen entspricht die Inhaltsversicherung einer Hausratversicherung, wie man sie aus dem privaten Alltag kennt. Mit dem richtigen Versicherungsschutz können sich Unternehmen vor schwerwiegenden Schäden schützen, sowohl finanzieller wie materieller Art. Eine entsprechende Versicherung sichert die Kunden somit bei Einbruch mit Diebstahl oder aber auch weiteren Naturgefahren ab. Abgesichert sind durch die Versicherung die technische oder kaufmännische Ausstattung der Firma oder des Betriebes: Also Computer, Möbel, Maschinen, aber auch Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern.
Gehen gelagerte Waren, Arbeitsmaschinen oder Werkzeuge in einem Betrieb infolge eines Leitungswasser-, Hagel-, Sturm- oder Feuerschadens kaputt oder durch Einbruchdiebstahl verloren, muss der Firmeninhaber mit hohen materiellen Einbußen rechnen. Der Ausfall wichtiger Maschinen oder Ausstattungsgegenstände kann im Worst-Case sogar zu einer Betriebsunterbrechung führen und ganz schnell zu einer Existenzbedrohung werden.
Eine Inhaltsversicherung mit entsprechender Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor schwerwiegenden finanziellen Folgen. Zudem können laufende Kosten wie Mieten und Gehälter damit wie gewohnt weitergezahlt werden. Die Deckungssumme der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt beispielsweise bei Zurich je 7,5 Millionen Euro, gesamt maximal zehn Millionen Euro.