Rechtsschutzversicherung
Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige sind mit einer Vielzahl von Verordnungen konfrontiert. Und da können unternehmerische Entscheidungen oder Fahrlässigkeiten dazu führen, dass man ungewollt mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Der Berufs-Rechtsschutz schützt Inhaber eines Gewerbebetriebes, eines Unternehmens oder freiberuflich Tätige für alle Rechtsschutzfälle, die in sachlichem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind.
Aber auch Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs benötigen eine spezielle Absicherung bei einem eventuellen Rechtsstreit. Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz umfasst hier neben dem beruflichen auch den privaten Bereich und die Ausübung nicht selbstständiger Tätigkeiten.
Zudem gibt es noch den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Er regelt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen.
Die Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung kann vernünftig sein, denn Rechtsstreitigkeiten können sehr teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung schützt den Betrieb in dem Fall vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Bei Zurich beträgt die Deckungssumme drei Millionen Euro.
Elektronik- und Maschinenversicherung
Gibt eine elektronische Kasse ihren Geist auf, fällt eine Kühltheke aus oder zerstört ein Kurzschluss ein Herd in einem Gastronomiebetrieb, greift die Elektronik- und Maschinenversicherung. Erstere versichert Sachschäden an allen elektronischen Geräten, die durch Kurzschluss oder einen Bedienungsfehler entstehen – zum Beispiel an Kassensystemen.
Letztere hilft bei mechanischen Schäden etwa an gastronomischen Maschinen wie Öfen, Herden oder Kühlanlagen, unter anderem, wenn sie durch Unvorsichtigkeit oder Bedienfehler entstehen. Beide Versicherungen decken darüber hinaus mögliche Ertragsausfälle ab, die aus einer Betriebsunterbrechung aufgrund des Sachschadens entstehen können.
Betriebsschließungsversicherung
Für Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann schnell durch behördlich angeordnete Betriebsschließung das wirtschaftliche Aus drohen. Denn: nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten wie Diphterie oder Krankheitserreger – zum Beispiel Hepatitis – befugt, den Betrieb zu schließen.
Die Betriebsschließungsversicherung berücksichtigt zeitlich den entgangenen Tagesumsatz. Darüber hinaus entstandene Kosten und Sachschäden, die durch behördliche Auflagen entstehen, wie Desinfektion des Betriebes, Tätigkeitsverbote gegen Inhaber und Mitarbeiter und die Vernichtung von Waren und Vorräten.
Autoinhaltsversicherung
Das Auto ist immer noch der Deutschen liebstes Kind. Es ist aber für viele Firmen – genauso wie ein Lieferwagen oder LKW – schlicht unverzichtbar. Und selbstverständlich besteht für alle eine Kfz-Versicherung.
Aber was ist eigentlich mit den Inhalten. Schnell kommen einige tausend Euro an Materialien, Werkzeugen oder sonstigen Waren und Gütern zusammen, die nicht selten sogar den Wert des Fahrzeuges übersteigen. Die Ladung ist jedoch in der Kfz-Versicherung nicht mitversichert. Ganz gleich, ob durch einen Unfall oder einen Diebstahl – die Kosten für notwendige Neuanschaffungen nach einem Schadenfall können existenzbedrohend sein.
Die Autoinhalts-Versicherung sichert die Ladung und persönlichen Gegenstände im Fahrzeug gegen diese und viele weitere Gefahren ab. Und erstattet Schäden durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter etwa bei einem Unfall des die Güter befördernden Kraftfahrzeuges, einem Einbruchdiebstahl ins Kraftfahrzeug und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges einschließlich der Ladung.
Gruppenunfallversicherung
Arbeitsunfälle von Mitarbeitern werden über die Unfallversicherung abgedeckt. Legt der Versicherte auf seinem Weg nach Hause jedoch einen Zwischenstopp im Supermarkt für private Einkäufe ein, übernehmen die gesetzlichen Unfallversicherungen die Kosten im Falle eines Unfalls nicht. Im Vergleich dazu sind die Mitarbeiter durch eine Unfallversicherung etwa von Zurich bei Unfällen umfassend abgesichert.
Hinzu kommt ein weiterer Vorteil: Gerade kleinere Unternehmen sehen sich einem zunehmenden Wettbewerb mit den großen Firmen ausgesetzt. Um bei der Personalssuche nicht in das Nachsehen zu haben oder gute Mitarbeiter nicht zu verlieren, legen immer mehr Betriebe Wert darauf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Letztlich sind sie das wichtigste Kapital im Wettbewerb. Und das sollte eigentlich als besonders schützenswert gelten. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt Mitarbeiter im Beruf, in der Freizeit, 24 Stunden, rund um die Uhr, gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls. Im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge hat der Vertrag aber noch ein weiteres Plus: Er erhöht die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen. (Redaktion Cash.)
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