Der entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann existenzielle Folgen für den Schadenverursacher haben. Golfspieler sollten sich deshalb aktiv um einen Haftpflichtschutz kümmern, empfiehlt die Universa Versicherung. Dies kann über den Golfverein oder über die eigene Privat-Haftpflichtversicherung sein. Der Haftpflichtversicherer zahlt entweder den entstandenen Schaden oder wehrt auch unberechtigte Forderungen wie eine Art passiver Rechtsschutz inklusive Gerichts- und Anwaltskosten ab. Der Schutz sollte auch auf anderen Golfplätzen und bei Turnieren im In- und Ausland gelten. Für Schäden an der eigenen Golfausrüstung benötigt man eine extra Police. Bei manchen Hausratversicherungen ist die Ausrüstung prämienfrei auch außerhalb der Wohnung mitversichert. Einen noch umfassenderen Schutz, etwa gegen einfachen Diebstahl, bieten spezielle Ausrüstungsversicherungen.
Welchen Versicherungsschutz brauchen Golfer?
Wer einen anderen schuldhaft schädigt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schadenersatz verpflichtet und haftet mit seinem Einkommen und Vermögen. Beim Golfsport reicht ein falscher Abschlag oder eine ungewöhnliche Flugbahn. Trifft es einen anderen Golfer oder ein parkendes Auto, kann das teuer werden.