Die SPD-Politikerin hat jetzt eine entsprechende Reform des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht. Künftig soll damit nicht nur modern und schneller gebaut werden, auch der Klimawandel soll besser berücksichtigt werden – zum Beispiel durch mehr Grün auf den Dächern.
Weniger Bürokratie beim Planen, Genehmigen und Bauen spare Zeit und Kosten, erklärte Geywitz. „Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche.“ Der Gesetzentwurf soll im September im Bundeskabinett beschlossen werden. Dann könnte er bis Jahresende auch durch den Bundestag gehen.
Die FDP-Abgeordnete Carina Konrad sicherte Geywitz schon jetzt Zustimmung ihrer Fraktion zu. „Wenn die Bauministerin schnelleres und kosteneffizienteres Bauen ermöglicht, hat sie unsere volle Rückendeckung“, betonte sie. Nur mit mehr und schnellerem Bauen gebe es nachhaltig bezahlbaren Wohnraum. Die Immobilienwirtschaft sieht auch gute Ansätze. Es fehlten aber zum Beispiel Sonderregeln für die unkomplizierte Bereitstellung von Bauflächen, erklärte der Branchenverband.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen:
Flexibilität in den Kommunen: Die Gemeinden sollen besser auf lokale Veränderungen reagieren und schneller Baurechte schaffen können. Das könnte laut Bauministerium zum Beispiel die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien betreffen – oder die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten.
Dächer aufstocken: In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll es künftig möglich sein, Gebäude aufzustocken und zu erweitern, ohne dass der Bebauungsplan geändert wird. Bisher war das nur in Einzelfällen und mit besonderer Begründung möglich.
Bauen in zweiter Reihe: Verdichtetes Bauen soll einfacher werden – zum Beispiel, wenn auf dem Grundstück der Eltern noch Platz für ein weiteres Haus ist, in das dann die Kinder mit ihrer Familie einziehen. Hier sollen die Städte und Gemeinden einfacher von Bebauungsplänen abweichen können.
Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen: Eine Sonderregelung soll bis Ende 2027 verlängert werden. Sie besagt, dass Länder besondere Genehmigungen für die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verlangen können – allerdings nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Fristen für Bebauungspläne: Bisher dauert es oft mehrere Jahre bis ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Künftig sollen die Pläne im Regelfall zwölf Monate nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden. Veraltete Bebauungspläne sollen schneller aktualisiert werden.
Anpassung an Klimawandel: Die Gemeinden sollen sich auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass sie begrünte Dächer oder Versickerungssysteme auf einem Grundstück anordnen. Bauherren müssen innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, dass sie Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, also zum Beispiel Bäume gepflanzt haben. (dpa-AFX)