Fristen einhalten
Ist das Gehalt nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Arbeitnehmers, ist der Chef automatisch im Lohnverzug. Laut der Rechtsexperten gibt es aber Arbeitsverträge, in denen sie bestimmte Fristen einhalten müssen, um Gehaltsansprüche durchzusetzen – in der Regel zwischen drei und sechs Monate.
Schriftliche Aufforderung und Abmahnung
Wer schreibt, der bleibt! Gemäß dieser Redensart raten die Experten, ausstehende Gehaltsforderungen schriftlich zu formulieren. Das Schreiben sollte die Höhe des ausstehenden Lohnes sowie eine Frist nennen, bis zu der das Geld überwiesen sein muss. Reagiert der Chef nicht auf das Schreiben, sollte im nächsten Schritt eine Abmahnung formuliert und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Seite 3: Kein Lohn, keine Arbeit