Was tun bei Verlust des Pakets verloren gegangen ist
Auch hier kommt es ganz auf den Fall an. Im ersten Schritt sollte man beim mit dem Versand beauftragten Unternehmen einen Nachforschungsantrag stellen. Bleibt das Paket verschwunden und handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, muss der Versender den Kaufpreis zurückerstatten.
Zuvor muss der Empfänger den Versender allerdings zur Neu- oder Nachlieferung idealerweise mit angemessener Fristsetzung auffordern. Lehnt der Versender dies ab oder verstreicht die Frist, muss der Empfänger vom Vertrag zurücktreten. Erst dann kann die Rückzahlung des Kaufpreises beansprucht werden.
Das Logistikunternehmen wiederum ist dem Versender zum Schadenersatz verpflichtet, es haftet dann bis zur Höhe der für das Paket versicherten Summe. Zum Nachweis des Wertes der Sendung verlangen die Logistikunternehmen regelmäßig einen Beleg über den Wert des Paketinhalts. „Sollten Sie selbst etwas verschicken, sollten Sie idealerweise den Kassenbon zum Nachweis des Warenwerts aufbewahren“, rät der Rechtsexperte.
Seite 5: Wer zahlt bei Schäden