Wenn der Weihnachtsmann an der Hausfassade…

Der erste Advent steht vor der Tür! „Allüberall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen.“ Doch manchen Zeitgenossen reicht besinnliche Weihnachtsdeko schon lange nicht mehr. Was ist erlaubt?

Oh Du schöne Weihnachtszeit: Wenn die eigenen vier Wände zu sehr funkeln und strahlen, ist Ärger mit dem Nachbar vorprogrammiert.

An Hausfassaden, auf Balkonen und in den Vorgärten blinkt, funkelt und strahlt es mancherorts so hell wie in Nachts in Las Vegas. Doch nicht jeder kann sich allerdings über den fassadenkletternden Weihnachtsmann oder den Schneemann in Hausgröße im Vorgarten freuen. Doch dem Lichterspiel sind Grenzen gesetzt sind.

Darf der Vermieter einen Weihnachtsbaum verbieten?


Die eigenen vier Wände kann grundsätzlich jeder einrichten, schmücken und dekorieren, wie es ihm behagt. Mieter dürfen selbstverständlich auch einen Weihnachtsbaum aufstellen;

Klauseln im Mietvertrag, die das untersagen, sind nach Auskunft der Arag Rechtsexperten unzulässig und somit unwirksam. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass der Mieter ausreichend gegen einen Zimmerbrand vorsorgt.

Echte Kerzen am Weihnachtsbaum?


Die Dekoration mit echten Kerzen kann nicht verboten werden. Die Arag verweist auf einen Fall, in dem eine Frau trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindern konnte, dass ihr Tannenbaum Feuer fing.

Die Hausratversicherung verweigerte zunächst die Zahlung mit dem Argument, die Verwendung echter Kerzen sei grob fahrlässig. Doch die Richter konnten bei der Frau keine Schuld erkennen, da sie die Kerzen nicht längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen und der Baum an einem sicheren Ort gestanden habe.

So musste die Versicherung für den Schaden aufkommen (OLG Schleswig-Holstein, Az.: 3 U 22/97). Die Experten mahnen dennoch zu erhöhter Wachsamkeit bei echten Kerzen am Tannenbaum.

Seite 2: Wenn die Beleuchtung den Nachbarn stört

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