Wenn der Weihnachtsmann an der Hausfassade…

Was muss man bei der Weihnachtsdeko im Treppenhaus beachten?


Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus, zum Beispiel den Flur oder das Treppenhaus grundsätzlich nutzen, entschied der Bundesgerichtshof.

Voraussetzung dafür ist laut der Arag allerdings, dass die Nutzung nicht zur Belästigung, Gefährdung oder Vermüllung führt (BGH, Az.: V ZR 46/06). Einen Adventskranz an der Außenseite der Wohnungstür muss demnach jeder Weihnachtsmuffel tolerieren, zumal dieser nach Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf Ausdruck einer alten Tradition ist (LG Düsseldorf, Az.: 25 T 500/89).

Wenn allzu üppige Dekorationen im ganzen Treppenhaus – egal, ob vor den Festtagen oder zu anderen Jahreszeiten – die übrigen aber Mieter stören, können sie verlangen, diese zu entfernen (Amtsgericht Münster, Az.: 38 C 1858/08). Und ein Gesteck mit unbeaufsichtigt brennenden Kerzen im Hausflur verbietet sich schon von selbst.

Seite 4: Weihnachtsduft im ganzen Haus

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