Handwerker und Techniker, die Werkzeuge, Materialien oder Messtechnik transportieren, Handelsunternehmen, die Waren ausliefern, oder Produktionsbetriebe, die Roh- und Hilfsstoffe oder Zwischen- und Endprodukte transportieren, haben oft immense Werte geladen.
Lagerung im Auto erhöht Risiken des Diebstahls
Eine Autoinhaltsversicherung schützt, was im Firmenwagen transportiert wird oder dauerhaft dort bleibt. Werkzeuge, Waren und Maschinen werden häufig nach Arbeitsende nicht in eine Werkstatt geräumt, sondern bleiben – auch über Nacht – im Firmenwagen. Das spart Lagerkosten, ist aber auch mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden, falls die Gegenstände gestohlen oder beschädigt werden.
Was welche Versicherung abdeckt
Viele Gewerbetreibende teilen den weit verbreiteten Irrtum, das im Fahrzeug befindliche Eigentum sei durch die Kfz- oder die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Die Inhaltsversicherung schließt aber eine Deckungserweiterung für den Autoinhalt nicht standardmäßig ein. Auch wird oft unterschätzt, dass Gegenstände bei einem Unfall kaputt gehen können. Wenn aus Glasscheiben Glassplitter und aus Fliesen Mosaikfliesen werden, greift die Autoinhaltsversicherung.
Gedeckt sind Unfall des Kraftfahrzeugs, Schäden aus Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit Ladung, Raub oder räuberische Erpressung, höhere Gewalt und andere Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung) sowie verkehrsbedingte Notbremsung.
Wie sich die Versicherungen unnterscheiden
Mit welchen Unterschieden sind die Versicherer on Tour? Wichtig ist die Nachtzeitklausel. Sie regelt, in welchem Zeitfenster Schäden durch Diebstahl des Fahrzeugs oder Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug versichert sind. Gibt es dabei Bedingungen, zum Beispiel das Fahrzeug umzäunt zu parken? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Weitere Punkte sind: Was gilt für Schäden beim Be- und Entladen? Auch hier kann sich die Selbstbeteiligung unterscheiden.
Zu prüfen ist auch, ob Bergungs- und Beseitigungskosten eingeschlossen sind und wenn ja, in welcher Höhe pro Schadenereignis. Ob Versicherungen zum Neuwert möglich sind. Und in welcher Höhe persönliche Gegenstände der Fahrzeuginsassen je Schadenereignis mitversichert sind. Sind auch gemietete und geleaste Werkzeuge mitversichert? Ist eine Alarmanlage Voraussetzung für den Versicherungsschutz? Bis zu welcher Höhe sind die oft wertvollen elektronischen Geräte wie Smartphone, Tablets, etc. mitversichert? Sind Kosten für Übernachtung und Rückfahrt der Transportbegleiter sowie für Miet- und Leihwagen mitversichert? Hier gibt es viel Beratungsbedarf für den Vermittler.
Was eine bedarfsgerechte Versicherung ausmacht
Eine ideale Absicherung zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist. Was heißt das konkret? Zum Beispiel hat ein Unternehmer, der Betriebseigentum auf Baustellen lagert, andere Ansprüche an den Schutz wie einer, der an Messen sowie Ausstellungen teilnimmt.
Autorin Silvia Fischer ist Diplom-Betriebswirtin und Journalistin (FJS).