Wer erbt mein Kind? – Fürsorge für die Kleinen

Eltern machen sich Sorgen um das Neugeborene und wollen ihm bestmögliche Startbedingungen geben. Häufig wird dabei jedoch versäumt zu klären, bei wem das Kind im Falle des Todes der Eltern aufwachsen soll.

Gastbeitrag von Margit Winkler, IGB

Margit Winkler: „Wer rechtliche Vorkehrungen versäumt, der überlässt dem Jugendamt die Entscheidungen.“

Für Krisensituationen treffen Eltern häufig mit Finanzinstrumenten Vorsorge. Dazu gehören beispielsweise Risikolebensversicherungen auf die Namen der Eltern, Krankenzusatzversicherungen und Sparpläne für die Kleinen.

Wie sieht aber der rechtliche Rahmen im Falle des Todes der Eltern aus? Bei wem wächst das Kind auf, wer kann das leisten und hat eine ähnliche Auffassung in Erziehungsfragen und wer kümmert sich um die Finanzen?

Wer rechtliche Vorkehrungen versäumt, der überlässt dem Jugendamt die Entscheidungen und Fremde bestimmen, was für das Kind gut ist und was nicht.

In der Zeit der Ungewissheit werden Geschwister häufig getrennt. Jugendheim oder Pflegeeltern kann man nicht ausschließen.

Besonderheiten für Verheiratete

Ehepaare haben das gemeinsame Sorgerecht und erstellen eine Sorgerechtsverfügung gemeinsam. Ist Vermögen vorhanden, sollte auch per Testament festgehalten werden, wann und zu welchen Bedingungen das Kind darüber verfügen kann.

Der Sorgeberechtigte kann auch Testamentsvollstrecker werden. Trennung und Scheidung ändern erst einmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht.

Nur das Familiengericht kann dies durch Beschluss aufheben – auf Antrag oder weil das Kindeswohl gefährdet ist. Stirbt ein Elternteil, erhält der andere das alleinige Sorgerecht.

Seite zwei: Was müssen Geschiedene beachten?

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments