Geschiedene sind häufig mit dem gemeinsamen Sorgerecht ausgestattet. Wenn nun einer von beiden verstirbt, entsteht die gleiche Situation wie unter Verheirateten und der andere übernimmt automatisch die Personensorge für das gemeinsame Kind.
Für die Verwaltung von Vermögensangelegenheiten können andere Personen beauftragt und Modalitäten festgelegt werden. Für Fremde wird dabei die Vergütung geregelt.
Was regelt die Sorgerechtsvollmacht?
Mit der Sorgerechtsvollmacht regeln vor allem getrennt lebende Eltern folgende Sachverhalte, um alleine agieren zu können, was den Alltag erleichtert:
- Entscheidung über Klassenfahrten
- Entscheidungen über Urlaub im Ausland
- Anmeldung an einer Schule
- Besuch beim Kinderarzt
- Impfungen des Kindes
- Notwendige Operationen beim Kind
- Umzug mit dem Kind
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