Bei Geburt des Kindes erhält nur die Mutter automatisch das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht müssen unverheiratete Eltern erklären, dass sie es beide ausüben wollen. Dafür müssen sie nicht miteinander leben. Sie können andere Partner haben.
Zu beachten ist nur, dass sie die sogenannten Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder bei einem Notar persönlich abgeben und diese öffentlich beglaubigt werden. Die Erklärungen sind unwiderruflich.
Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende besonders wichtig
Verweigert die allein sorgeberechtigte Mutter die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht, kann der Vater beim Familiengericht beantragen, dass neben der Mutter auch er sorgeberechtigt ist. Für diese Mitsorge war früher stets die Zustimmung der Mutter erforderlich.
Seit der Sorgerechtsreform im Jahr 2013 ist das nicht mehr der Fall. Das Gericht entscheidet zugunsten des Vaters, wenn das dem Kind nicht schadet. Wenn die Mutter alleine sorgeberechtigt ist, ist die Sorgerechtsverfügung noch wichtiger als bei gemeinsamem Sorgerecht.
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