Die Hausratversicherung leistet demnach bei klassischen Gefahren wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub. „Raub setzt allerdings voraus, dass der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben die Tasche weggenommen hat“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der Universa.
Einfacher Diebstahl sei in der Hausratpolice normalerweise nicht mitversichert, neuere Tarife böten jedoch oftmals Leistungserweiterungen für Taschendiebstahl an. „Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Tasche oder der Geldbeutel am Körper getragen wurde“, so Bösl. Dann bestehe Versicherungsschutz bei Diebstahl einer Tasche oder eines Rucksacks inklusive Inhalt sowie bei Entwendung des Geldbeutels aus der Hosentasche. Auch Trickdiebstahl infolge von Täuschung sei in neueren Tarifen mittlerweile vereinzelt versichert.