Wer zickt und wer zahlt: Franke und Bornberg liefern neue Fakten zur BU-Regulierung

Im besten Fall sehe der Kunde hier sogar den konkreten Bearbeitungsstand, teilweise aber auch nur den Posteingang. „Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt“, konstatiert Franke. „Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, so Franke.

„Seit Corona ist beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich.“ Videochatfunktionen und weitere digitale Werkzeuge seien nicht nur „nice to have“, sondern für eine kundenorientierte BU-Leistungsprüfung unabdingbar. Sein Tipp: Die in Corona-Zeiten improvisierten Lösungen in den Standard überführen nach dem Motto: Einfach machen.

Wem nutzt die BU-Leistungsstudie?

Ziel der BU-Leistungsstudie und des damit verbundenen BU-Unternehmens- oder Leistungspraxisrating sei es, Teilnehmern ein kritisches Feedback zu eigenen Prozessen und der eigenen Regulierungspraxis zu geben und und Vergleich mit Mitbewerber zu erlauben.  Zudem schließe die BU-Leistungsstudie eine offene Flanke.

Noch immer gebe es zu wenig belastbare Fakten zur BU-Regulierung, betont der Experte. Das öffne Vorurteilen bis hin zur Diffamierung der privaten Arbeitskraftabsicherung Tür und Tor. Die Informationen des Versichererverbandes GDV seien ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht immer hilfreich.

„Die veröffentlichten GDV-Analysen sind eher plakativ und zeigen nur wenig Detailtiefe. Unsere Studienergebnisse zeigen, dass eine detaillierte Datenerhebung und Analyse mehr Transparenz schaffen kann. Ein einfaches Beispiel ist die Berücksichtigung der Rentenhöhe. Anders als der GDV bereinigen wir dank der 300 Euro-Grenze die Ergebnisse um Beitragsbefreiungen und Dynamik-Effekte.“, erklärt der Experte. 

Angaben des GDV nicht immer nachvollziehbar

Das mache die Werte aussagekräftig und weniger angreifbar. Zudem sei bei den Angaben des GDV nicht nachvollziehbar, welche Versicherer jeweils ihre Zahlen beigesteuert hätten. Die Bandbreite der Marktabdeckung schwanke von Statistik zu Statistik erheblich, so Franke weiter.

Gravierende Unterschiede gebe es auch bei nicht weiter verfolgten BU-Meldungen, BU-Ursachen und den Bearbeitungsdauern. „Wir vermuten, dass manche Versicherer nur die Nettoregulierungsdauer ab Eingang des Kundenfragebogens an den GDV melden.“ Die Ratingsagentur hingegen bilde auch die Bruttoregulierungsdauer von Beginn der BU-Meldung ab. Das zeige den Handlungsbedarf auf.

Die Hinweise zu den Zahlen des GDV seien kein Selbstzweck. „Dafür ist die Arbeitskraftabsicherung viel zu wichtig. In vielen Fällen entscheidet sie über die Existenz“, mahnt Franke. „Vorurteile gegenüber der BU können wir nur faktenbasiert entkräften. Dafür müssen die Zahlen belastbar und überprüfbar sein“, sagt Franke.

Die Regulierungsstudie 2020 basiert auf Untersuchungsdaten für das Geschäftsjahr 2018. Diese Daten wurden durch Stichproben vor Ort validiert, die im November 2019 erfolgten – also noch „vor Corona“. Teilgenommen hatten die BU-Versicherer Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich mit rund 3,9 Millionen BU-Versicherten. Detaillierte Ergebnisse der BU-Leistungsstudie 2020 will die Ratingagentur nach eigenen Angaben zeitnah im fb>blog unter http://www.franke-bornberg.de/fb-blog veröffentlichen. (dr)

Foto: Neuenhausen / Franke und Bornberg

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