Wertgrund-Immobilienfonds erhält ESG-Upgrade

Foto: Wertgrund
Thomas Meyer, Vorstandsvorsitzender Wertgrund Immobilien AG.

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D erhält die Genehmigung als "Artikel-8-Plus"-Produkt. Er genügt also nicht nur dem betreffenden Abschnitt der EU-Offenlegungsverordnung sondern auch den neuen MiFID-Vertriebsvorschriften, die ab 2. August gelten.

Damit darf der Fonds auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der ab dem 2. August 2022 geltenden MiFID-Vorgaben vertrieben werden, so die Mitteilung der Wertgrund Immobilien AG. Konkret bedeute dies, dass ein bestimmter Anteil des Fondsportfolios die Vorgaben für nachhaltige Investitionen der EU-Offenlegungsverordnung erfüllt, die nach ihrer englischen Bezeichnung auch unter dem Kürzel SFDR bekannt ist. Dieser Anteil werde somit den besonders hohen Anforderungen an ein „Impact“-Produkt gerecht.

Außerdem berücksichtige die neue Fondsstrategie auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, das heißt auf bestimmte Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sogenannte „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“).

Es werden somit neben der ausdrücklichen Beachtung definierter ökologischer und sozialer Merkmale auch verschiedene Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden bedient, heißt es in der Mitteilung. Zudem würden im Rahmen des Fondsmanagements neben den ESG-bezogenen Merkmalen weitere, dem Wohnkomfort dienende Merkmale als Beitrag zu einer weiteren Verbesserung des Portfolios berücksichtigt.

Umfassende Analyse des Bestandsportfolios

„Die gründliche Vorbereitung des ESG-Upgrades in den letzten 24 Monaten, insbesondere mithilfe einer umfassenden Analyse unseres Bestandsportfolios des Wertgrund WohnSelect D hat sich gelohnt“, betont Marcus Kemmner, Geschäftsführer der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.

Da der Fonds sowohl ökologische sowie soziale Merkmale nach Artikel 8 SFDR berücksichtigt als auch an Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der überarbeiteten Richtlinie MiFID II vertrieben werden darf, spricht man von einem sogenannten „Artikel 8 Plus-Produkt“. „Damit haben wir auch die wesentlichen Voraussetzungen für unseren im zweiten Halbjahr geplanten Cash-Call geschaffen,“ so Kemmner.

„Wir bekräftigen damit auch sowohl bei der Wertgrund Immobiliengruppe als auch bei der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH insgesamt unsere Vorreiterrolle auf dem Gebiet nachhaltiger Investments“, sagt Thomas Meyer, Vorstand der Wertgrund Immobilien AG.

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