Ausstieg aus teuren Darlehen vielfach möglich

Dreh- und Angelpunkt der Prüfung im konkreten Fall ist, ob die jeweils erteilte Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist. Schon bei kleinster Abweichung von der Musterbelehrung kann ein Gericht diese als fehlerhaft einstufen mit der Folge, dass noch heute widerrufen werden kann.

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Da die Gerichte hier strenge Maßstäbe anlegen, kann sich eine Überprüfung der jeweils erteilten Widerrufsbelehrung lohnen. Dies gilt vor allem für Verträge, die 2010 und zuvor abgeschlossen wurden, als das Muster noch durch Verordnung geregelt war.

Abhängig von der Höhe der Finanzierung und deren Konditionen lassen sich im Falle eines berechtigten Widerrufes hohe Beträge einsparen, die ohne Weiteres eine Größenordnung auch von zigtausend Euro erreichen können.

Autor Dr. Markus Brender Fachanwalt für Steuer-, Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Brender & Hülsmeier.

Foto: Brender & Hülsmeier

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