Das Gericht entschied, dass die Widerrufsbelehrung der Axa Relax PrivatRente Chance den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wies die Klage der Verbraucherschützer ab. Die Entscheidung stößt auf Kritik seitens des BdV. „Die Entscheidung ist eine verpasste Chance, die Verwässerung von Verbraucherrechten zu stoppen“, sagte BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Laut BdV dürfe Axa weiterhin eine vier Seiten lange, kleingedruckte und aus ihrer Sicht widersprüchliche Widerrufsbelehrung verwenden, die es den Versicherten erschwere, ihr Widerrufsrecht zu verstehen und durchzusetzen.
Schritt in die nächste Instanz?
Das Gericht folgte der Argumentation der Axa, wonach die Belehrung verständlich formuliert sei und den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Auch die Gleichsetzung der Widerrufsfolgen mit denen einer Kündigung wurde nicht beanstandet. Der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg prüfen nun, ob sie in die nächste Instanz gehen.
„Wir streiten bei der Widerrufsmöglichkeit um ein wichtiges Verbraucherrecht. Versicherte sollen die Möglichkeit haben, eine voreilige Entscheidung zu einem Vertrag mit erheblicher finanzieller Tragweite zu überdenken und zurückzunehmen. Darüber müssen sie von Unternehmen klar und verständlich informiert werden. Dieses Recht wird zur Makulatur, wenn man Unternehmen stattdessen erlaubt, durch episch langes und komplexes Juristendeutsch Verwirrung zu stiften“, so Rehmke weiter.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Widerrufsbelehrung der Axa Relax PrivatRente Chance, die nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlerhaft, intransparent und zu umfangreich sei. Sie kritisieren insbesondere, dass durch die Belehrung der Eindruck entstehe, die Folgen eines Widerrufs entsprächen denen einer Kündigung. Dies könnte Versicherungsnehmer davon abhalten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.