„Zeitliche Begrenzung des Widerrufsjokers zu begrüßen“

Worum geht es dabei genau?

Es geht dabei um sehr konkrete Forderungen, die der Gesetzgeber an die Beratung und die Dokumentation der Beratung stellt. Dafür sind mehr Themen einzubeziehen, als es in der Vergangenheit der Fall war, etwa was die Zinsanschlussrisiken angeht und was Lebensrisiken betrifft. Wir haben uns seit mehr als einem Jahr auf den Stichtag vorbereitet und sind sicher, unseren Partnern die nötige Unterstützung liefern zu können, damit sie ihre Kunden gesetzeskonform, aber auch ideenreich und flexibel beraten können.

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Können Sie das an einem konkreten Beispiel festmachen?

In den letzten Wochen gab es deutliche Signale, dass viele Häuslebauer ihren Hauskredit noch nicht abbezahlt haben, wenn sie in Rente gehen. Das hat viele Ursachen, dazu gehört sicher auch, dass die niedrigen Zinsen oft nicht genutzt werden, um die Tilgung zu erhöhen. Da die Renten tendenziell geringer ausfallen werden und zusätzlich besteuert werden, bedeutet dies eine deutliche Einkommensveränderung für die Rentnerhaushalte, die wir in unserer Volatilitätsbetrachtung bereits berücksichtigen müssen. Es ist eine ausdrückliche Forderung des Gesetzgebers, nicht nur die Bonität zum Antragszeitpunkt zu prüfen. Wir müssen uns heute schon Gedanken darüber machen, was der Antragsteller voraussichtlich in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten verdient – im schlimmsten Fall in 30 Jahren bis zum Renteneintrittsalter. Das ist eine Herausforderung an uns Banken, aber natürlich auch in Richtung der Vertriebe, die das heute bereits abfragen, beraten und gegebenenfalls dokumentieren müssen.

Interview: Barbara Kösling

Foto: Florian Sonntag

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