Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, läuft am 21. Juni 2016 aus. Damit schenkt die Regierung nach Meinung des Rechtsanwaltes Jochen Strohmeyer den Banken 45 Milliarden Euro.
„Das ist ganz klar auf Druck der Bankenlobby zustande gekommen“, schimpft der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ organisiert ist.
Irreführende Fristangabe genügt
Eine falsche Widerrufsbelehrung sei beispielsweise eine irreführende Fristangabe: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Das ist nach einem BGH-Urteil irreführend „und damit bestens für einen erfolgreichen Widerruf eines Darlehensvertrages geeignet, bei dem für die Bank der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt“, so Hahn weiter.
Der Darlehensnehmer könne dann zu einem aktuell niedrigeren Zinsniveau einen neuen Vertrag abschließen. „Bei einem 200.000 Euro-Darlehen sind das schnell 20.000 Euro, die der Verbraucher weniger zahlen muss“, sagt Hahn.
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„Wer jetzt noch nichts unternommen hat, für den wird die Zeit knapp, aber sie ist noch ausreichend“ sagt Rechtsanwalt Jochen Strohmeyer von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die ebenfalls bei der Arbeitsgemeinschaft mit dabei ist.
„Geschenk an die Banken“
Insgesamt seien von 2002 bis 2010 rund drei Millionen Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung geschlossen worden. Das seien rund 80 Prozent aller Verträge. „Schätzt man den durchschnittlichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Widerruf bringt, vorsichtig auf 15.000 Euro, dann ist das ein Geschenk der Regierung an die Banken von 45 Milliarden Euro“, rechnet Strohmeyer vor. (kl)
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