Wie die Deutschen zur pAV-Reform stehen

Michael Heuser
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Michael Heuser, wissenschaftlicher Leiter des Diva

Anfang Oktober hat das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Was sagen die Bürgerinnen und Bürger zu den Plänen?

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) und der Deutsche Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV) wollten es wissen und befragten 1.000 Personen zwischen 18 und 65 Jahren. Durchgeführt wurde die Blitzumfrage Mitte Oktober vom Marktforschungsinstitut Insa Consulere.

Geht es um die Ansparphase bis zum Rentenbeginn, sieht der Referentenentwurf im Vergleich zum bisherigen Riester-Sparen deutlich mehr Freiheiten vor, indem die verpflichtende Bruttobeitragsgarantie um chancen- und damit auch risikoreichere Ansparformen ergänzt wurde. 42,6 Prozent der Befragten wollen wie bisher voll auf Sicherheit setzen, würden sich also zulasten von Rendite für die 100-Prozent-Garantie entscheiden. 36,3 Prozent präferieren die 80-Prozent-Garantie und 21,1 Prozent wären bereit, auf jegliche Garantie zu verzichten.


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Geht es darum, wie das angesparte Kapital ab Renteneintritt ausgezahlt wird, sieht der Referentenentwurf auch dazu deutlich mehr Flexibilität vor: So sollen die Menschen wie bisher eine zu 100 Prozent lebenslang garantierte Rente, darüber hinaus aber auch eine solche mit 80-Prozent-Garantie und 20 Prozent variabler Rente wählen können. Ganz neu ist der Ansatz, anstelle der lebenslangen Rente auch einen zeitlich begrenzten Auszahlplan wählen zu können, bei dem die monatlichen Zahlungen – garantiert oder variabel – mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert sein müssen. 84,6 Prozent der Befragten favorisieren die lebenslange Rente, 60,1 Prozent sogar mit einer 100-Prozent-Garantie.

Eines der mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele ist die Schaffung von besserer Vergleichbarkeit der staatlich geförderten Produkte. Deshalb soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, für die Ansparphase das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern (Beitragsbefreiung). Und für die Verrentungsphase soll es nur noch die Option einer zehnjährigen Rentengarantiezeit geben, also eines zeitlich befristeten Übergangs der Rentenansprüche auf den Partner für den Fall, dass man selbst vorher verstirbt. Eine deutliche Mehrheit (58,7 Prozent) würde gerne einen kleineren Teil der monatlichen Sparbeträge zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit verwenden. Und auch bei der Rentengarantiezeit gibt es eine Mehrheit (knapp 44 Prozent) für Produkte, die zugunsten einer höheren monatlichen Rente ganz auf eine garantierte Absicherung des Lebenspartners verzichten. Interessant: Über 13 Prozent derjenigen, die sich in einer Partnerschaft befinden, haben Interesse an einer Hinterbliebenenabsicherung mit lebenslanger Auszahlung.

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