Mehr Sicherheit im Alter und Leistungsgerechtigkeit – dafür sorge die Grundrente, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Kompromissmodell der Koalition sieht Bedingungen und verwinkelte Berechnungen vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundrente im Überblick.
Wer soll die Grundrente bekommen?
1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, davon rund 85 Prozent Frauen, viele Ostdeutsche. Der Rentenaufschlag zielt auf Niedrigverdiener in Voll- oder Teilzeit, die im Alter nur eine geringe Rente bekommen.
Was ist die erste Bedingung für den Bezug von Grundrente?
Mindestens 35 Jahre mit Beiträgen zur Rentenversicherung – aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Auch wer knapp darunter liegt, soll Grundrente bekommen, Details hierzu sind noch offen. Der Rentenaufschlag soll fließen, wenn jemand 35 Jahre Beiträge geleistet hat, die im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen.
Wie wird die Grundrente berechnet?
Mit der Grundrente werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt, und für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro. 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkten im Jahr.
Grundrente bedeutet nun, dass die Entgeltpunkte bei all jenen erhöht werden, die im Schnitt der 35 Jahre nur zwischen 0,3 und 0,8 Punkte pro Jahr angesammelt haben. Genaugenommen werden sie für 35 Jahre verdoppelt, allerdings nur auf maximal 0,8 Punkte pro Jahr.
Der so berechnete Rentenaufschlag wird dann aber in einem weiteren Schritt verringert, um 12,5 Prozent – das soll gewährleisten, dass jene, die mehr eingezahlt haben, auch mehr herausbekommen.
Seite 2: Muss die Grundrente beantragt werden