4. Eigene Wünsche berücksichtigen
Alle Lebensbereiche können nach eigenen Vorstellungen geregelt werden. Dazu können Sorgerechtsverfügungen für minderjährige Kinder gehören oder Pflegeverfügungen, die die alltäglichen Lebensgewohnheiten berücksichtigen.
Man kann verfügen, was mit den Haustieren, ob groß oder klein, geschehen soll. Selbst die Gestaltung der eigenen Trauerfeier kann geregelt werden.
Mit dem Aufsetzen einer Vermögenssorge kann der Erblasser bestimmen, wann der Erbe das Vermögen erhält, ob daran Bedingungen geknüpft sind und wer das Vermögen bis zum Zeitpunkt der Überlassung verwaltet.
5. Wichtiges richtig verwahren
Alle Verfügungen und Unterlagen zu Vorsorgefragen sollten zusammengelegt und dann an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die bevollmächtigte Person muss diese im Bedarfsfall finden, sonst nützt die ganze Vorbereitung nichts.
Hierzu gehören Vollmachten, Verfügungen Übersichten, Testamente, Stammbuch – einfach alles, was zur Vorsorge dient.
Professionelle Verwahrstellen, wie der IGB-Service sorgen inklusive Notfallkarte dafür, dass jede Klinik sofort die Verbindung zur bevollmächtigten Person herstellt. Das ist der entscheidende Moment, der die gerichtliche Betreuung vermeidet.
6. Für Übersicht sorgen
Wenn alle Vorsorgefragen zur Gesundheit geregelt sind, sollte eine Aufstellung über vorhandenes Vermögen und laufende Versicherungen angelegt werden.
Mit Hilfe dieser Liste können sich Angehörige im Notfall schnell einen Überblick darüber verschaffen, wie die ihnen nahestehende Person vorgesorgt hat. Das ist wichtig, denn im Ernstfall müssen beispielsweise manche Versicherungspolicen schnell vorgelegt werden.
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