7. Erbschaftsregelung treffen
Bei vielen Paaren ist das sogenannte Berliner Testament als gemeinsames Testament erste Wahl. Bei dieser Form erbt zunächst der verbliebene Partner als Alleinerbe und erst nach dessen Tod die Kinder. Bei Patchworkfamilien wird deswegen oft der Pflichtteil der leiblichen Kinder eingeklagt.
Um dies zu vermeiden, ist es besser, wenn Kinder eine notarielle Pflichtteils-Verzichtserklärung unterschreiben. Häufig erhalten sie in diesem Zusammenhang eine Schenkung. Doch nicht immer wird man sich einig.
Damit für einen möglichen Pflichtteilsanspruch genügend Liquidität vorhanden ist, sollten genügend Mittel bereitgestellt oder über eine Risiko-Lebensversicherung nachgedacht werden.
Selbstbestimmt bis zum Schluss
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann bis zum Schluss selbstbestimmt leben. Ist der Ernstfall eingetreten geben sich Trauergäste die Hand und tauschen keine Anwaltsschreiben bei der Beerdigung aus.
Das Wichtigste ist die eigentliche Umsetzung. Ausgebildete Generationenberater unterstützen sowohl im rechtlichen als auch im finanziellen Bereich.
Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.
Foto: Institut Generationenberatung
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