Wieder teuer: In der Wohngebäudeversicherung steigen die Prämien 2024 um rund 7,5 Prozent

Anja Käfer-Rohrbach
Foto: GDV
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Inflation schlägt weiter auf die Wohngebäudeversicherung durch. Während 2023 die Prämien noch um 14,7 Prozent stiegen, dürften im kommenden Jahr die Anpassungen mit 7,5 Prozent knapp halb so hoch ausfallen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt.

Die Baupreise in Deutschland sind weiter gestiegen – wenngleich nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Während der sogenannte Anpassungsfaktor für 2023 dort noch um 14,7 Prozent stieg, beträgt der Anstieg für 2024 nach Aussagen des GDV nur noch 7,5 Prozent. Das hat Folgen für die Prämien in der Wohngebäudeversicherung. Diese werden jährlich an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung angepasst, um den tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes gerecht zu werden. 

„Für die EigentümerInnen von Wohngebäuden hat sich der Anstieg damit praktisch halbiert. Das ist in Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. 

Auch wenn sich der Anstieg des Anpassungsfaktors spürbar abgeschwächt hat, liegt er dennoch für 2024 weiter über dem langfristigen Mittel von rund 4,3 Prozent pro Jahr. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.   

Anpassungen als Inflationsausgleich

Die jährlichen Anpassungen sind nach Aussage des GDV notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser aufgrund der Inflation schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken. Daher sind die meisten Gebäude in Deutschland zum gleitenden Neuwert versichert, das heißt ohne feste Versicherungssumme, heißt es vom GDV.

Kein Anders als etwa in der Kfz-Versicherung haben Versicherte durch eine solche Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn mit der Anpassung des Beitrages sind auch höhere Leistungen im Schadensfall verbunden. Allerdings können Kunden der Beitragsanpassung widersprechen. Das Gebäude wäre dann jedoch nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und somit möglicherweise schnell unterversichert.

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