Wieder teurer: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen steigen

2019 werden die Beitragsbemessungs- und Versicherungpflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich erhöht. Das hat die Bundesregierung mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Die Folge: Die Beiträge für viele gesetzlich Versicherte dürften steigen. Der neuerliche Anstieg macht den Wechsel in die private Krankenversicherung erneut schwerer.

Und wieder einmal wird es teurer. Mit Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen klettert auch die Versicherungspflichtgrenze nach oben. Erst ab 60.750 Euro ist künftig ein Wechsel in die PKV möglich.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 53.100 Euro auf 54.450 Euro pro Jahr. Für freiwillig GKV-Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der bisher geltenden Grenze bedeutet dies, dass sich mit einem Schlag drei Beiträge erhöhen: der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die GKV-Versicherten, deren Einkommen über der neuen Grenze liegt, müssen dann ab dem kommenden Jahr durchschnittlich 703,31 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 138,39 Euro für die Pflegeversicherung (Kinderlose: 149,74 Euro) zahlen. Zusammen sind das also 841,70 Euro im Monat bzw. sogar 853,05 Euro bei Kinderlosen.

Seite 2: Versicherungspflichtgrenze steigt

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