2019 werden die Beitragsbemessungs- und Versicherungpflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich erhöht. Das hat die Bundesregierung mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Die Folge: Die Beiträge für viele gesetzlich Versicherte dürften steigen. Der neuerliche Anstieg macht den Wechsel in die private Krankenversicherung erneut schwerer.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 53.100 Euro auf 54.450 Euro pro Jahr. Für freiwillig GKV-Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der bisher geltenden Grenze bedeutet dies, dass sich mit einem Schlag drei Beiträge erhöhen: der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die GKV-Versicherten, deren Einkommen über der neuen Grenze liegt, müssen dann ab dem kommenden Jahr durchschnittlich 703,31 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 138,39 Euro für die Pflegeversicherung (Kinderlose: 149,74 Euro) zahlen. Zusammen sind das also 841,70 Euro im Monat bzw. sogar 853,05 Euro bei Kinderlosen.
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