Für Privatversicherte hat die Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich keine Bedeutung. Eine Ausnahme sind Versicherte im Basis- und Standardtarif. In beiden ist der maximal zu zahlende Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, er könnte also unter Umständen ebenfalls steigen. Allerdings ist der tatsächliche Beitrag im Standardtarif meist deutlich geringer, da die dort Versicherten in der Regel schon lange in der PKV sind und ihre Rückstellungen im Standardtarif berücksichtigt werden. Daher liegt der Beitrag im Durchschnitt bei rund 300 Euro monatlich.
Wechsel in die PKV wird schwerer
Mit der Verordnung steigt gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro auf 60.750 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Einkommen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer weniger verdient ist versicherungspflichtig in der GKV – das heißt, er muss zwangsweise dort versichert bleiben. Davon gibt es nur wenige Ausnahme (s.u.). Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wird damit erneut per Rechtsverordnung eingeschränkt.
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