Befreiung von der Versicherungspflicht
Grundsätzlich sind privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, gezwungen, wieder in die GKV zurückkehren. Das Gesetz sieht aber auch Ausnahmen vor, bei denen man sich von dieser Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann.
Dies gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, deren Gehalt nur deswegen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, weil diese angehoben wird. Um privat versichert zu bleiben, müssen die Betroffenen dann innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. (dr)
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