In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die bestehenden Regelungen der WIKR präzisieren und die Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe erhöhen soll. Dr. Klein begrüßt diese Nachbesserungen.
Dr. Klein befürwortet, dass die Bundesregierung am 21. Dezember 2016 bei den neuen Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten nachgebessert hat. Zugleich wurden neue Instrumente beschlossen, mit denen die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regulierend auf die Vergabe von Immobilienkrediten eingreifen kann.
Strengere Haftungsregeln, aber ungenau definierte Leitlinien und Voraussetzungen hätten seit Inkrafttreten der WIKR im März 2016 dazu geführt, dass Banken höhere Anforderungen bei der Kreditvergabe stellten.
Nachbesserungen der Bundesregierung
Wertsteigerungen von Immobilien – zum Beispiel durch Baumaßnahmen oder Renovierungen – dürften künftig bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Zudem sollen das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium im ersten Quartal 2017 klare Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung erarbeiten.
Die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge seien grundsätzlich nicht auf die sogenannten „Immobilienverzehrkredite“ anwendbar. Kreditverträge, die durch monatliche Rentenzahlungen aus der Hypothek finanziert werden und oftmals der Alterssicherung dienen, seien also nicht betroffen.
„Präzisierung schafft Rechtssicherheit“
„Die WIKR war bisher an einigen Stellen sehr unkonkret formuliert. Das hat viele Kreditgeber verunsichert und zu einer vorsichtigen Umsetzung geführt. Die Folge ist, dass bestimmte Kundengruppen erschwert Kredite erhalten“, so Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG
„Die Präzisierung schafft größere Rechtssicherheit und setzt die von der europäischen Richtlinie vorgesehene Regelung bei Wertsteigerungen in nationales Recht um“, begrüßt Neumann die Nachbesserungen.
„Einsatz von Bafin Instrumenten wird nicht nötig sein“
Zugleich sehe der Entwurf der Bundesregierung vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen regulieren könne – zum Beispiel indem sie eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert festlegt.
Ziel der präventiven Vorgaben sei, bei spekulativen Überhitzungen an den Immobilienmärkten einzugreifen und zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden. „Es ist richtig und wichtig, den Markt zu beobachten und dafür zu sorgen, dass die Finanzstabilität gewährleistet bleibt“, kommentiert Neumann.
„Meiner Einschätzung nach wird der Einsatz dieser Instrumente hierzulande bis auf Weiteres nicht nötig sein. Die Deutschen finanzieren sehr konservativ – mit hohen Tilgungsraten, langen Zinsfestschreibungen und einem konstant hohen Eigenkapitaleinsatz. Der Markt ist stabil“, so Neumann weiter. (kl)
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