Im Herbst nehmen Wildunfälle, wie die Zahlen der Huk-Coburg zeigen, deutlich zu: Das galt auch 2020 trotz rückläufigem Verkehr in Coronazeiten. Während sich unterjährig knapp 120 Wildunfälle pro Tag ereigneten, stieg die Zahl in den Monaten Oktober/November auf 160 Unfälle pro Tag an.
Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden.
Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun bei einem Wildunfall?
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern ist der Anruf obligatorisch.
Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt. Und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der Huk-Coburg kostet ein Wildschaden durchschnittlich 2.600 Euro.
Wildschäden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kam es laut GDV deutschlandweit zu 295.000 (2019) unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar schließt diese immer eine Teilkasko-Versicherung mit ein. Allerdings wirkt sich hier ein entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Weicht ein Autofahrer bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden, zahlt in solchen Fällen die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Und: Er muss einen Zeugen benennen können.
Bei einer Vollkasko-Versicherung übernimmt diese die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.