Wildunfall im Winter – Kfz-Versicherung zahlt nicht immer

Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Herbst aufgrund der frühen Dämmerung enorm. Allerdings werden die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

 

„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen aber Leistungsunterschiede in der Absicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Versicherungsschutz.

Bei den so genannten Basistarifen sind Schäden in der Teilkaskoversicherung durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Wildunfallbescheinigung über die Tierart sinnvoll. Eine Wildunfallbescheinigung kann auch der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder Förster (Försterdienststelle) ausstellen. Dafür werden bis zu 15 Euro Gebühren verlangt.

Foto: Shutterstock

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