Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Novellierung des Energiewirtschafts-gesetzes beschlossen. Ziel der Regelungen ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. Zudem sollen Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie gesichert werden.
Im Zentrum steht der Systemwechsel hin zu einer kohärenten und effizienten Netzausbauplanung durch die Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans. Dieser wird Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser koordinieren. Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks eingeführt.
„Damit haben wir eine wichtige Hürde hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft übersprungen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die in die Zukunftsbranche Offshore-Windenergie investieren wollen. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können nun damit rechnen, dass der „saubere“ Strom der Offshore-Windparks nun endlich bei ihnen ankommen kann. Die Energiewende ist ein Jahrhundertprojekt, das unser aller Anstrengung erfordert und nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die Neuregelung sorgt für eine faire Lastenverteilung“, erklärt Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.
„Die Kosten für den Verbraucher und die Verbraucherin werden der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber wird erhöht. Mein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Strom in Deutschland für alle bezahlbar bleibt, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen. Dies werden wir aber nur mit einer grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes erreichen. Wir müssen die Förderung der Erneuerbaren dringend effizienter und marktwirtschaftlicher ausgestalten“, so Rösler weiter.
Die Neuregelung stellt Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage werden transparent gemacht. Zudem ist vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. (fm)
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