Auch das vermeintlich gemütliche Kerzenlicht berge Gefahren, die versichert sein sollten. Für Gebäudebesitzer sei eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, um auch Brandschäden abzusichern.
Möbel, Kleidung, Vorräte und Co. sind dem BdV zufolge über die Hausratversicherung abgesichert, weshalb es ratsam sei, beides zu haben. Trotzdem müsse auf brennende Kerzen acht gegeben werden, da die Leistungen bei Schäden durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen je nach Schwere der Schuld gekürzt werden können.
Einwand grober Fahrlässigkeit
„Damit die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent erstattet und keine Abzüge vornimmt, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit des Versicherungsfalls verzichtet“, so die Verbraucherschützerin Bianca Boss.
Verzichte die Versicherungsgesellschaft als generell auf derartige Einwände, sei das für die Versicherten im Schadenfall ein wesentlicher Vorteil. (bm)
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